Wermelskirchen Ein Hoffnungsschimmer für die Herzschrittmacher-Patienten

Wermelskirchen · Das Krankenhaus will jetzt im Gespräch mit Walter Steege ausloten, ob ein neuerlicher Antrag unter neuen Voraussetzungen überhaupt Chancen hat.

Die Empörung betroffener Wermelskirchener Bürger, die nun ihren Herzschrittmacher nicht mehr im Wermelskirchener Krankenhaus kontrollieren lassen dürfen, hält unvermindert an. Gestern meldeten sich wieder viele Bürger in der BM-Redaktion, um ihr Unverständnis über so eine Entscheidung des Berufungsausschusses in Düsseldorf kundzutun. Der Allgemeinmediziner Walter Steege aus Remscheid, Vorstandsmitglied der Kreisstelle Remscheid in der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, sagte gestern: "Ich persönlich würde Chefarzt Dr. Volker Launhardt dringend empfehlen, einen neuen Antrag auf Ermächtigung zur ambulanten Kontrolle zu stellen."

Im Wermelskirchener Krankenhaus werden seit Jahrzehnten Herzschrittmacher implantiert - die Patienten wurden von ihren Hausärzten auch immer wieder zur Kontrolle ins heimische Krankenhaus überwiesen. Wechselseitig gab es eine große Zufriedenheit. Für diese ambulante Kontrolle muss das Krankenhaus aber alle zwei Jahre eine Ermächtigung beantragen - jahrzehntelang klappte das ohne Beanstandung. Dann war sie ausgelaufen und wurde nicht verlängert.

Das Krankenhaus sah die Kontrolle aber als Service für die Patienten an und leistete dieses Angebot zuletzt kostenfrei. Dazu gab es dann aber jüngst den Widerspruch eines niedergelassenen Remscheider Kardiologen - das Krankenhaus stoppte ihr Service-Angebot, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden. Denn der Grundsatz lautet: ambulant vor stationär.

Gegenüber der Bergischen Morgenpost erklärte Steege gestern, dass die Entscheidung des Berufungsausschusses "zu einer Verschlechterung der Vorortversorgung der Wermelskirchener Bürger, vor allem für Ältere und Gehbehinderte", geführt habe. Im Berufungsausschuss sitzen je drei Vertreter der Krankenkassen und der Ärzteschaft sowie ein unabhängiger Vorsitzender. "Es steht dem Krankenhaus frei, einen Neuantrag zur Versorgung von Schrittmacher-Patienten zu stellen", sagte der Remscheider Mediziner Steege, der nicht in diesem Berufungsausschuss sitzt. Der Antrag müsse aber entsprechend richtig begründet werden. "Bei der Ermächtigung gibt es genügend Spielraum." Da wären zum Beispiel Einschränkungen beim Wohnort möglich: "So, dass nur Wermelskirchener Patienten die Untersuchung vor Ort durchführen lassen dürfen." Oder nur Patienten, die in Wermelskirchen ihren Schrittmacher implantiert bekommen hätten.

Der Geschäftsführer des Krankenhauses, Christian Madsen, zeigte sich gestern überrascht. "Natürlich würden wir jede Chance versuchen, um für die Patienten wieder eine ambulante Vorortuntersuchung zu ermöglichen." Die Widerspruch-Entscheidung in dem Verfahren aber hätte keinen anderen Schritt zugelassen, als die ambulante Kontrolle der Schrittmacher-Patienten sofort zu stoppen. Madsen will sich nun mit einem Fachanwalt beraten. "Ich werde jetzt auch Herrn Steege in Remscheid anrufen, um einmal auszuloten, welche Chancen er für so einen Antrag sieht", sagte er.

(RP)
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