Wermelskirchen Einspruch gegen Strafbefehl misslingt

Wermelskirchen · Es hat sich offensichtlich immer noch nicht allgemein herumgesprochen, dass sich Sozialbetrug nicht lohnt. Das Arbeitsamt gleicht Einkommensdaten mit der Sozialversicherung ab.

Diese Mühlen mahlen zwar nicht immer schnell, dafür aber sicher. Das musste ein Mann im geschätzten Alter von 40 Jahren erfahren, der eine Arbeitsstelle begonnen hatte, ohne es der Arbeitsagentur zu melden.

Von diesem Zeitpunkt an bezog er unberechtigt Leistungen des Staates. Das gilt vor dem Gesetz als Betrug. Demzufolge hatte er einen Strafbefehl (ein gültiges Urteil ohne mündliches Verfahren) erhalten. Dagegen kann der Verurteilte Widerspruch einlegen.

Der Mann erschien auch persönlich beim Amtsgericht und sagte, dass er begonnen habe, den entstandenen Schaden in Raten zurückzuzahlen. Das Gericht wertete diese Erklärung als Einspruch und setzte eine Verhandlung an. Zum festgesetzten Termin erschien der Mann allerdings nicht. Das Gericht wartete 15 Minuten und verwarf den Einspruch. Irgendwann im Laufe des Verhandlungstages klopfte es an der Tür des Verhandlungssaales: Der Mann stand davor und wartete auf seine Verhandlung. Verblüfft vertröstete das Gericht ihn auf das Ende der letzten öffentlichen Sitzung und klärte ihn auf: Wenn er 15 Minuten nach offiziellem Verhandlungstermin nicht erscheine, sei für ihn diese Verhandlung gelaufen.

Sein Bus aus Remscheid habe sich verspätet, entschuldigte sich der Mann. Dann könne er das Gericht anrufen und sein späteres Eintreffen ankündigen, sagte der Richter. Die Telefonnummer stehe auf der Ladung. Aber er zahle doch schon, sagt der Mann, zwischen Tür und Angel stehend. "Aber nicht die zusätzliche Geldstrafe", sagte der Richter. Das seien zwei Paar Schuhe - die Rückzahlung an das Arbeitsamt und die im Strafbefehl verhängte Geldstrafe. Er werde über die Unwirksamkeit seines Einspruches Post vom Amtsgericht bekommen und müsse sich dann so verhalten, wie dort beschrieben. Damit entließ das Gericht den Mann.

(bege)
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