Schmiererei gegen AfD Erbärmlich und undemokratisch
Meinung | Wermelskirchen · Jeder hat das Recht, sich seine eigene Meinung über die AfD zu bilden und diese auch kundzutun. Die AfD wiederum ist aber keine verbotene Partei und hat daher das Recht, zu öffentlichen Versammlungen einzuladen. Das mag vielen Menschen nicht gefallen, ist aber geltendes Recht.
Seine Ablehnung gegenüber der AfD auszudrücken, in dem man ein Gebäude nachts großflächig beschmiert, nur weil dort die AfD ein Treffen abhalten möchte, hat überhaupt nichts mit freier Meinungsäußerung zu tun. Eine solche erbärmliche Aktion ist in hohem Maße asozial und undemokratisch. Und die Androhung, dass weitere Gastronomen in Wermelskirchen damit rechnen müssen, ist eine Straftat, die der Staatsschutz hoffentlich bald aufklären wird.
Den Schaden durch eine solche Aktion hat letztlich der Eigentümer, der die Schmierereien auf eigene Kosten wieder entfernen muss.
sebastian.radermacher@bergische-morgenpost.de