Wegen Anschlagsplänen: Mutmaßliche Islamisten in Gera festgenommen
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Wermelskirchen Erpressung - Zeuge kommt aus Athen

Wermelskirchen · Als die Wermelskirchener Polizei im September vergangen Jahres wegen einer handfesten Schlägerei zu einer Tankstelle gerufen wurde, fand sie sieben Personen vor: Sechs mutmaßliche Täter und ein übel zugerichtetes Opfer - einen Mann aus Quettingen. Im schon seit Anfang Mai laufenden Prozess vor der 17. Großen Strafkammer Köln, in dem den Angeklagten erpresserischer Menschenraub vorgeworfen wird, erschien jetzt der siebte Beteiligte - und zwar als Zeuge.

Der hätte eigentlich auf der Anklagebank sitzen müssen. Doch seinerzeit hatte er sich nach Griechenland abgesetzt. Angeblich, weil er seine Familie besuchen wollte und es nach der Pleite einer Wermelskirchener Abbruchfirma ohnehin keine Arbeit für ihn in Deutschland gab. Von der Firma hatte er, ebenso wie seine fünf Kumpel, noch Geld für geleistete Arbeit zu bekommen. Weil der frühere Chef nicht zahlte und verschwunden war, wollten sie das Geld beim vermuteten Vorarbeiter in Quettingen eintreiben. Dabei kam es zu der schweren Körperverletzung, die das Opfer nur dank einer Notoperation überlebte. Der Zeuge beziehungsweise vermutete Täter wurde vor etwa zehn Tagen von der griechischen Polizei den deutschen Behörden überstellt. Er musste in Athen anhand eines Auslieferungsersuchens einige Zeit auf seine Abschiebung warten und befindet sich nun in Deutschland in Untersuchungshaft.

Er versprach sich offenbar mit einer umfänglichen Schilderung, die man durchaus auch als Geständnis seiner Beteiligung an der Tat deuten konnte, ebenso eine Haftverschonung, wie sie das Gericht bereits drei Beteiligten gewährte. Bei einem jungen Mann, der lediglich als Fahrer mit seinem großen Audi A8 hinzugerufen wurde, wurde das Ermittlungsverfahren ohnehin schon eingestellt. Lediglich der Haupttäter befindet sich noch in Haft.

Das Verhör entwickelte sich praktisch zu einem Fall für das juristische Hauptseminar. Denn der Zeuge, der sich in einem abgespaltenen Verfahren selbst noch verantworten muss, wollte nur aussagen, wenn seine Verteidigerin dabei sei. Die musste aber wegen eines anderen Termins gegen Mittag den Gerichtssaal verlassen, obwohl ein anderer Verteidiger noch eine lange Liste von Fragen hatte. Damit hatte der Zeuge praktisch die Bedingungen für seine Aussage diktiert, wie ein Richter bemerkte - eigentlich völlig abwegig. Andererseits hätte der Zeuge/Täter auch gänzlich die Aussage verweigern können, weil er sich womöglich selbst belastet hätte. Nur hätte er sich damit selbst geschadet, weil er damit seine Untersuchungshaft nicht abkürzen könnte.

Nun geht der Prozes am 18. September in die Verlängerung.

(SG)
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