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Karl-Jürgen Huhn "Erst einmal die Ruhe bewahren"

Wermelskirchen · Vor gerade einmal zwei Wochen ist Sturmtief "Burglind" durchs Land gefegt. Am vergangenen Donnerstag sorgte nun "Friederike" für Chaos und Zerstörung in NRW. Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn spricht im BM-Interview darüber, wie Hausbesitzer sich für den Schadensfall rüsten können.

 Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn ist Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

Versicherungsexperte Karl-Jürgen Huhn ist Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute.

Foto: Weitzdörfer

Herr Huhn, haben Sie gerade viel Arbeit?

Huhn Ja, das ist klar. Seit Donnerstagmittag steht das Telefon nicht mehr still. Die Kunden melden uns die unterschiedlichsten Schäden.

Können Sie die Schäden durch Sturmtief "Friederike" schon abschätzen?

Huhn Ich denke nicht, dass es so extrem wird wie seinerzeit nach dem Sturm "Kyrill". 2007 hatten wir 387 Schäden alleine bei unseren Kunden hier. Das war mehr als ein Drittel der Häuser in Hückeswagen. Das ist eine Hausnummer. Ich rechne mit mehreren hundert Schadensmeldungen.

Welche Schäden treten hauptsächlich auf?

Huhn In erster Linie Gebäudeschäden, Fallrohre, Vordächer, Schäden an Dächern. Aber auch Schäden, die durch umherfliegende Äste oder andere Gegenstände entstehen, etwa an Türen oder Fenstern. Dann aber natürlich auch beschädigte Möbel, etwa auf Terrassen. Hier muss man übrigens zwischen der Wohngebäude- und der Hausratversicherung unterscheiden: Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, ist durch die Wohngebäudeversicherung gedeckt. Gartenmöbel, Stühle oder auch, wie aktuell geschehen, ein Strandkorb zerstört wird, ist dann Teil der Hausratversicherung. Bei Stürmen wie "Friederike" sind in erster Linie drei Versicherungen besonders betroffen: Wohngebäude-, Hausrat und die Kfz-Versicherung. Bei letzterer reicht übrigens die Teilkasko.

Was sollten Hausbesitzer nach einem Sturm wie "Friederike" als erstes machen?

Huhn Erst einmal die Ruhe bewahren. Dann ganz akribisch das Haus untersuchen. Es ist etwa hilfreich, das eigene Dach aus der Entfernung mit dem Fernglas anzusehen. So kann man entstandene Schäden am besten erkennen. Aus einer Kleinigkeit, wie einer verschobenen Dachpfanne, kann ja durchaus ein großer Folgeschaden entstehen - etwa durch eindringendes Wasser. Dieser Sturmfolgeschaden ist übrigens auch mitversichert.

Und wenn ein Schaden aufgetreten ist- was dann?

Huhn Als allererstes sollte man den Schaden mit dem Fotoapparat dokumentieren. Heutzutage ist das ja, dem Smartphone sei Dank, kein Problem. Dann sollte man den zuständigen Handwerker rufen, beim Schaden am Dach etwa den Dachdecker. Und abschließend sollte man uns, also den Versicherer, anrufen. Es gibt zwar eine Schadenmeldungsfrist, aber wenn ein Schaden erst einige Tage später auffällt, werden wir den natürlich auch noch aufnehmen.

Welche Fehler können Versicherte im Schadensfall machen?

Huhn Wenn man die genannten Dinge beherzigt, kann man eigentlich nichts falsch machen. Der größte Fehler wäre natürlich, den Schaden zu ignorieren.

Müssen sich die Versicherungen anders aufstellen, wenn solche Stürme vermehrt auftreten?

Huhn In der Tat, und das haben sie auch bereits getan. So gibt es mittlerweile neue Verträge. In den alten waren die sogenannten Elementarschäden nicht mit versichert, das gab es früher nicht. Aufgrund der veränderten Klimasituation haben die Versicherer diesen Punkt seit einigen Jahren in die Policen mit aufgenommen. Das ist aber eine freiwillige Sache - etwa 40 Prozent unserer Gebäudeversicherungen haben das. Es kostet zwar ein paar Euro mehr, ist aber eine sehr sinnvolle Sache. Denn der Schutz geht über die normalen Risiken hinaus. Es können nämlich mittlerweile sehr wohl Schäden durch Niederschlag entstehen, etwa Schneedruck an Dächern und Wänden oder durch Starkregen unterspülte Häuser.

Ist es eigentlich ein Unterschied, ob der ins Haus gestürzte Baum auf dem eigenen Grundstück stand oder daneben?

Huhn Nein, denn dabei geht es nicht um eine Haftungsfrage. Sturm hat mit Haftung nichts zu tun, das ist höhere Gewalt. Wenn nun beispielsweise der Baum des Nachbarn auf mein Haus fällt, dann hat die Versicherung des Nachbarn damit nichts zu tun. Der Sturm fällt einen Baum, wenn er dann auf mein Haus fällt, zahlt dafür meine Wohngebäudeversicherung.

Was geschieht bei Personenschäden?

Huhn Da greift die am häufigsten unterschätzte Versicherung, die private Unfallversicherung. Die ist enorm wichtig. Denn durch die gesetzliche Unfallversicherung, also die Berufsgenossenschaft, ist man nur auf dem direkten Weg von und zur Arbeit sowie während der Arbeit versichert, sonst nicht. Die gesamte Freizeit ist dadurch nicht abgedeckt. Außerdem zahlt die Berufsgenossenschaft bei Arbeitsunfällen erst bei einer Invalidität von mindestens 20 Prozent. Wenn man sich also den kleinen Finger so quetscht, dass er amputiert werden muss, zahlt die Berufsgenossenschaft nicht, weil die 20 Prozent Invalidität nicht erreicht sind. Die private Unfallversicherung zahlt immer - ob beim Job, in der Freizeit oder im Urlaub sowie ab einem Prozent Invalidität. Das ist eine ganz wichtige Sache, um seinen eigenen Körper und die Arbeitskraft abzusichern. Leider schließen eher wenige Menschen so eine private Unfallversicherung ab.

Woran kann das Ihrer Meinung nach liegen?

Huhn Ich könnte mir vorstellen, dass die Möglichkeit des Schadens am eigenen Körper gerne verdrängt wird. Nach dem Motto - worüber man nicht nachdenkt, das passiert auch nicht. Dabei ist es eine immens wichtige Sache, um die eigene Arbeitskraft zumindest finanziell abzusichern. Zumal diese private Versicherung als Risikoversicherung nicht teuer ist. Ich sage meinen Kunden immer: Schließen Sie eine Unfallversicherung ab, legen Sie sie in den Schrank - und holen Sie sie am besten nie wieder raus.

Haben Sie selbst auch schon mal einen Schaden durch einen Sturm gehabt?

Huhn Ja, ganz aktuell wurde ich gestern von meinen Nachbarn angerufen, dass ich doch schnellstmöglich nach Hause kommen sollte. Ich habe auf der Terrasse eine große Gartenliege, die zwar abgedeckt und mit einer Plane gesichert war, dann aber doch vom Wind verschoben wurde. Daraus ist zwar kein Versicherungsschaden entstanden, aber natürlich bin auch ich nicht vor Sturmschäden gefeit.

DAS INTERVIEW FÜHRTE WOLFGANG WEITZDÖRFER.

(RP)
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