Wermelskirchen Fotografieren ist in Bädern unerwünscht

Wermelskirchen · Im Quellenbad ist das Fotografieren untersagt, nur in Ausnahmefällen ist es erlaubt. Im Freibad Dabringhausen, in dem morgen die Badesaison beginnt, fehlt das Personal, um genau zu kontrollieren, ob die Badegäste Fotos machen.

Das Smartphone ist heute immer mit dabei, auch im Schwimmbad. Mit den wasserdichten Geräten können Badegäste sogar ins Becken gehen und dort filmen und fotografieren. Das Problem dabei: Die meisten lichten sich dabei nicht nur selbst ab, sondern - bewusst oder unbewusst - auch fremde Badegäste, die davon nichts mitbekommen und es vielleicht gar nicht wollen. Um ihre Besucher zu schützen, haben nun einige Bäder in Deutschland ein Fotoverbot ausgesprochen. Einige verlangen von ihren Gästen sogar, einen Sticker auf die Kameralinse ihres Smartphones zu kleben. In den Wermelskirchener Bädern gibt es diese Sticker nicht.

Michael Unbehaun, Vorsitzender des Fördervereins Freibad Dabringhausen, ist von dem Konzept nicht überzeugt. "Die Sticker sind völlig am Thema vorbei", sagt er. In Freibad Dabringhausen gibt es kein Fotoverbot. "Wir haben nicht genug Personal, um kontrollieren zu können, ob Gäste Fotos machen oder den Sticker auf der Kameralinse haben", sagt Unbehaun. Zu Spitzenzeiten seien bis zu 1700 Badegäste im Freibad. Der Schwimmmeister, die beiden Rettungskräfte und die Kassenaufsicht hätten dann laut Unbehaun genug zu tun. Er sieht auch keine Veranlassung, ein offizielles Verbot zu verhängen. "Wir gehen davon aus, dass sich unsere Gäste an die gesetzlichen Vorschriften halten. Warum sollen wir uns darum kümmern?"

"Das bloße Fotografieren ist grundsätzlich erst einmal nicht verboten", sagt Rechtsanwältin Karen Rinsche. "In der Umkleide darf zum Beispiel aber nicht fotografiert werden, denn der höchstpersönliche Lebensbereich darf nicht durch Bildaufnahmen verletzt werden." Wenn Bilder ohne Einwilligung aller Abgelichteten veröffentlicht werden, beispielsweise in den sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram, wird es für den Fotografen problematisch. Dann verletzt er nämlich gegen das "Recht am eigenen Bild". Mit dem Fotoverbot wollen viele Bäder ihre Gäste dafür sensibilisieren. So ist es auch im Wermelskirchener Quellenbad. Dort steht das Fotoverbot zwar nicht in der Haus- und Badeordnung, es existiert aber. "Der Betreiber hat das Hausrecht. Er kann Regeln aufstellen, auch ein Fotoverbot. Das muss nicht unbedingt schriftlich festgehalten werden", sagt Rinsche.

Wenn das Personal im Quellenbad sieht, dass ein Badegast Fotos macht, weist es ihn auf das Verbot hin. "Wir machen aber auch Ausnahmen", sagt der leitende Schwimmmeister Joachim Hagenbücher. "Väter und Mütter dürfen ihre Kinder fotografieren. Das kommt etwa bei Schwimmkursen oder Kindergeburtstagen vor." Dabei müssten sie aber darauf achten, dass keine anderen Gäste auf dem Bild sind. "Mit dem Verbot wollen wir auch sichergehen, dass Pädophile keine Fotos von Kindern machen", betont Hagenbücher.

Im Freibad Dabringhausen habe es vor einigen Jahren den Fall gegeben, dass ein Mann Kinder fotografierte. "Die Eltern haben sich bei uns beschwert", sagt Hagenbücher, der damals noch das Bad leitete. "Der Mann meinte, er hätte das Recht, Fotos zu machen." Das stimmt nicht, stellt Rinsche klar: "Wenn ein Kind ständig fotografiert wird, können die Eltern dagegen vorgehen. Schließlich wissen sie nicht, was mit den Fotos passiert und können sich ebenso wie das Kind schon durch die Aufnahmen belästigt und in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen."

Die meisten Badegäste zeigen sich einsichtig, wenn man sie auf das Verbot hinwiese. "Im Quellenbad machen die Besucher sowieso selten Fotos. Viele nehmen ihre Handys gar nicht mit in die Halle", sagt Hagenbücher. Trotzdem wolle er künftig noch stärker darauf achten, dass im Bad nicht fotografiert wird.

(eler)
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