Wermelskirchen Freigrenzen für Pfändungen erhöhen sich

Wermelskirchen · Die Pfändungsfreigrenzen erhöhen sich zum 1. Juli auf knapp 1080 Euro. Darauf weist die Schuldnerberaterin der Awo Rhein-Oberberg, Constanze Hempel, jetzt in einer Pressemitteilung hin. Für Schuldner mit Unterhaltspflichten gelten höhere Sätze. "Die neue Regelung wird für viele verschuldete Personen Verbesserungen bei der Kontoverfügung mit sich bringen", erklärt Hempel.

Die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre jeweils zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Die Pfändungsfreigrenzen bestimmen, wie viel Geld ein verschuldeter Bürger im Fall einer Pfändung seines Einkommens behalten darf. So ist zum Beispiel bei einer vierköpfigen Familie das Einkommen zukünftig erst ab 1930 Euro pfändbar. "Betroffene sollten darauf achten, dass der Arbeitgeber ab dem 1. Juli die neuen Pfändungsfreigrenzen von sich aus beachtet", schreibt Hempel. Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld bleiben weiterhin unpfändbar.

Die Erhöhung der Freigrenzen hat auch Auswirkungen auf bestehende Kontenpfändungen. Hempel: "Hier sollten Betroffene prüfen, ob die neuen Freigrenzen durch die Bank beachtet werden." Falls nicht, müsse möglichst bald ein Antrag gestellt werden, um die gesetzliche Verbesserung in Anspruch nehmen zu können. Die Awo-Schuldnerberatung stellt bei Bedarf neue Bescheinigungen für Pfändungsschutzkonten aus.

Auskunft Telefon 02196 88 60 590 0; telefonischen Sprechzeiten: Mo 14 - 17 Uhr Di, Mi, Do von 9-12 Uhr.

(tei. -)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort