Wermelskirchen
Für Seniorenbeiratswahl fehlen noch zwei Vorschläge
Wahlvorschläge können von Gruppierungen der Seniorenarbeit, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen, aber eben auch von Einzelpersonen, die sich gerne für die Seniorenangelegenheiten engagieren möchten, möglichst in Block- oder Maschinenschrift, bis zum 22. Mai, 15 Uhr, auf amtlichen Vordrucken beim Wahlleiter eingereicht werden.
Wahlberechtigt sind alle Einwohner, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens zwölf Monaten in der Stadt Wermelskirchen wohnen und am 35. Tag vor der Wahl mit der Hauptwohnung in Wermelskirchen gemeldet sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer nach Paragraf 8 des Kommunalwahlgesetzes nicht wählen darf.
Ein Wahlvorschlag ist von mindestens zehn Wahlberechtigten zu unterzeichnen. In den amtlichen Vordrucken für die Unterstützungsunterschriften sind Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift in Blockschrift auszufüllen. Der Wahlbewerber oder die Wahlbewerberin muss dem Wahlvorschlag schriftlich zustimmen.
Ein Wahlvorschlag ist ungültig, wenn er verspätet eingegangen ist, wenn er auf einem anderen als dem vom Wahlamt überlassenen Vordruck eingereicht wird, wenn die Zustimmung des Wahlbewerbers fehlt, wenn die vorgeschriebenen Unterstützungsunterschriften fehlen und wenn der Bewerber oder die Bewerberin nicht wählbar ist.
Vordrucke gibt es beim Bürgermeister im Rathaus oder unter Tel. 710541 (Salamon) oder Tel. 710501 (Selbach).
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