Wermelskirchen Gebäude Eich 4b-d spielt keine Rolle für die aktuelle Loches-Platz-Entwicklung

Wermelskirchen · Der Vertrag für den Verkauf des Loches-Platzes zwischen Stadt und Investor ist noch nicht unterschrieben - Klarheit gibt es über ein Nachbargebäude.

 Das Gebäude Eich 4b-d (links) bleibt vorerst so erhalten. Anfangs sollte es auch vom Investor gekauft und überplant werden. l

Das Gebäude Eich 4b-d (links) bleibt vorerst so erhalten. Anfangs sollte es auch vom Investor gekauft und überplant werden. l

Foto: Udo Teife

Der Gebäudekomplex Eich 4b-d ist nicht mehr Teil der aktuellen Loches-Platz-Konzeption. Das erklärte jetzt der Technische Beigeordnete Thomas Marner gegenüber der Bergischen Morgenpost. "Grundsätzlich war diese Fläche Teil der einstigen Konzeption für die Neugestaltung. Aber die Eigentumsverhältnisse konnten nicht abschließend geklärt werden", so Marner.

Eigentlich sollte das komplette Areal bis zur angrenzenden Altbebauung Eich 12 für den neuen Loches-Platz genutzt werden. Die Vorschläge der Bewerber hatten aber bereits Abstand davon genommen, überhaupt diese Fläche zu überplanen. Wäre es dann noch zu einer Einigung bis zur Vertragsunterzeichnung zwischen Stadt und Investor gekommen, hätte man die Pläne noch ändern können. Doch das ist nicht der Fall.

Der Gebäudekomplex kann nicht abgerissen werden, weil die Teileinheit 4d nicht im Eigentum der Stadt ist. "Ein Verkauf ist nicht zustande gekommen", so der Beigeordnete. Wenn doch noch eines Tages die Eigentümer bereit zum Verkauf seien, könnte die Bebauung noch erweitert werden. Das neue Objekt auf dem Loches-Platz sei so geplant, dass eine Erweiterung machbar sei. "Wir könnten diese Fläche jederzeit später integrieren." Die Stadt verbaue sich nichts. Marner setze darauf, dass langfristig eine Erweiterung erfolge.

Die Probleme erläutert Florian Leßke vom Amt für Stadtentwicklung. "Auf zwei Grundstücken liegen Erbbaurechte", erklärt er. Die Stadt sei zwar Eigentümer aller Flächen und der Teilimmobilien 4b und 4c, aber es gebe eben verschiedene Erbpachtnehmer, die Rechte hätten. "Wir können nicht allein über die Grundstücke verfügen; das ist das Hindernis, das wir derzeit akzeptieren müssen." Investor wie auch die Stadt hätten sich bemüht, die Rechte zu erwerben, aber man sei sich nicht einig geworden. Leßke: "Deshalb haben wir verzichtet".

Die Stadt Wermelskirchen bleibe Eigentümerin der Gebäudeteile 4b/c. "Die werden auf keinen Fall verkauft", sagt der Amtsleiter." Im Erdgeschoss nutzt die Initiative "Willkommen in Wermelskirchen" die Räumlichkeiten für ihre Flüchtlingsarbeit; in den oberen Bereichen seien Flüchtlinge in Wohnungen untergebracht. Diese Räumewürden, erläutert Leßke, gehalten, denn schließlich müssten Flüchtlinge aus anderen Gebäuden, die auch aufgrund der Umgestaltung abgerissen würden, neue Unterkünfte finden.

(RP)
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