Wermelskirchen Gegenseitige Provokation endet mit Schlägen

Wermelskirchen · Toyota gegen Mercedes oder Gebäudereiniger gegen Vertriebsmanager? Was auch immer - das gegenseitige Provozieren auf der Autobahn endete kurz nach der Ausfahrt in Wermelskirchen mit Schlägen. Der Vertriebsmann im Mercedes erstattete Anzeige. Vor Gericht trafen sich die Kontrahenten wieder.

Der 37-jährige Gebäudereiniger aus Köln saß auf der Autobahn im Toyota und jetzt auf der Anklagebank. Die Vorwürfe des Staatsanwalts: Nötigung und Beleidigung sowie körperliche Misshandlung. Der Angeklagte soll öfters auf der mittleren Fahrspur grundlos abgebremst und dadurch den hinter ihm fahrenden Mercedes zu Ausweichmanövern gezwungen haben. Außerdem soll er durch abruptes Wechseln der Fahrspur nach rechts und links den Mercedes am Überholen gehindert sowie dem Mercedes-Fahrer den Mittelfinger gezeigt haben.

In Hünger soll er den Geschädigten bedroht und ihn, der noch im Daimler saß, vier Mal geschlagen haben. "Das ist so nicht richtig", widersprach der Angeklagte. Der Mercedes sei ihm seit Dortmund stets dicht auf den Fersen gewesen, nachdem er den Angeklagten nicht freiwillig habe einscheren lassen. Danach sei der Mercedes versetzt hinter ihm hergefahren, der Fahrer habe ein Handy in der Hand gehabt. "Ich habe ihn auch nicht ausgebremst", sagte der Angeklagte. Der Mercedes sei nur zu dicht aufgefahren und musste zwangsläufig stark abbremsen bei einem Stauende. Er habe dann in Wermelskirchen die Autobahn verlassen und der Mercedes sei ihm gefolgt.

Beide Autos hielten in einem Waldstück. Er sei zum Mercedes gegangen und wollte dem Fahrer auffordern, den Handy-Film zu löschen. Dabei sei es zu einem "kleinen Gerangel" durch das Seitenfenster gekommen.

Der 41-jährige Fahrer des Mercedes aus Hamm bestritt diese Aussage. Sein Handy sei an der Frontscheibe befestigt, der Angeklagte könnte das als Filmen wahrgenommen haben. Jedenfalls habe der Angeklagte ihn permanent am Überholen gehindert. Er habe schließlich diese Vorgänge gefilmt und sei in Wermelskirchen dem Angeklagten gefolgt, um für die Anzeige mehr Informationen zu bekommen. In Hünger habe der Angeklagte ihn durch das geöffnete Seitenfenster geschlagen.

Der Richter ließ das Video abspielen - es war wenig aussagekräftig. Wer wen provozierte, könne so nicht geklärt werden, sagte er. Er schlug ein Rechtsgespräch unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor. Danach verkündete er das Ergebnis: Bei der Anklage der Nötigung und Beleidigung steht Aussage gegen Aussage - das Verfahren wird eingestellt. Auch das Verfahren wegen körperlicher Misshandlung wird eingestellt, allerdings gegen Zahlung einer Geldbuße von 250 Euro.

(bege)
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