Wermelskirchen Geldstrafe für Unfall mit 0,93 Promille Alkohol im Blut

Wermelskirchen · 0,93 Promille Alkohol im Blut sind eine nicht zu unterschätzende Menge. Trotzdem setzte sich ein 77-Jähriger hinter das Steuer seines Pkw und fuhr los. Richtig raus aus Wermelskirchen kam er nicht - an der Ampel der Thomas-Mann-Straße war die Fahrt zu Ende. Der Mann fuhr auf das vor ihm haltende Auto auf. Der materielle Schaden: 2500 Euro. Der immaterielle: Führerschein weg.

Das Ganze geschah vor elf Monaten. Die Polizei hatte damals Anzeige erstattet wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und seinen Führerschein sofort einbehalten. Natürlich gab der Angeklagte alles zu. Die Fakten gegen ihn sprachen eine deutliche Sprache. Aber: "Dieser Unfall ist nicht durch Alkohol passiert", sagte der Mann als Angeklagter vor Gericht. Er wäre auch auf das vor ihm fahrende Auto ohne vorherigen Alkoholgenuss aufgefahren. Weil: Er sah vorausschauend, dass die Ampel von Grün auf Gelb umschaltete. Die Ampel bei Gelb noch zu erwischen, schien ihm möglich. Also auch für den direkt vor ihm fahrenden Pkw. Doch der hielt bei Gelb. Es knallte.

"Jeder weiß, dass mit 0,93 Promille das Reaktionsvermögen eingeschränkt ist", sagte dazu die Amtsrichterin. Er hätte das wissen müssen. Deswegen habe er fahrlässig gehandelt. Der Staatsanwalt betonte, dass er auf jeden Fall zum Führen eines Fahrzeuges ungeeignet gewesen sei. Dass der Angeklagte in seinem Geständnis den Alkohol als Ursache ignorierte und nicht einsichtig gewesen sei, war entscheidend beim Urteil der Richterin. Neben der geforderten Geldstrafe von 450 Euro verhängte sie deswegen weitere drei Monate Führerscheinentzug.

(bege)
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