Wermelskirchen Geldstrafe nach Nötigung und Farbsprüherei

Wermelskirchen · Wegen dreier verkehrswidriger Handlungen musste sich jetzt ein 47-jähriger Mann vor dem Amtsgericht verantworten. Er soll die Vorfahrt missachtet und falsch überholt haben, einen Ziegelstein gegen ein fahrendes Auto geworfen und eine Fahrbahn mit Sprühlack bemalt haben. Die beiden letzten Taten soll er am selben Tag verübt haben.

Nur für das letzte Vergehen bekannte er sich schuldig - die Polizei hatte ihm beim Besprühen der Fahrbahn erwischt. Er habe überhaupt nicht geworfen, sagte der Mann zum zweiten Vergehen. Von diesem Geschehen habe er erst später erfahren, als er psychologisch untersucht worden sei. Und falsch überholt habe er keineswegs. Im Gegenteil: Sein Kontrahent, der ihn angezeigt hatte, habe ihn auf dem Brückenweg so nah an den rechten Fahrbahnrand gedrängt, dass er Gas geben musste, um nicht mit ihm zu kollidieren, behauptete er. Dann sei er nach links in die Straße "Vorm Eickerberg" eingebogen.

Alle Zeugen widersprachen in den ersten beiden Anklagepunkten seinen Aussagen. Zum ersten Punkt sagte der Zeuge: Der Angeklagte habe ihn, der sich bereits auf dem Brückenweg auf die linke Spur eingeordnet hatte, rechts überholt, um noch trotz nahenden Gegenverkehrs in den Eickerberg zu gelangen. Der Zeuge hatte dafür auch eine Erklärung parat: Der 47-Jährige sei drauf und dran gewesen, seiner früheren Arbeitskollegin wegen einer Kündigung nachzustellen. Diese Frau habe ihn, den Zeugen, gebeten, sie vor dem Angeklagten zu schützen. Die Frau bestätigte diese Aussage.

Zum zweiten Punkt erklärten Fahrer und Beifahrer übereinstimmend, dass der Angeklagte einen schweren Gegenstand nach ihnen geworfen habe. Nur eine Vollbremsung habe eine Kollision verhindert. Sie seien dann weitergefahren, hätten dann aber ein wenig später auf dem Rückweg der Polizei den Steinwurf gemeldet. Die Polizei sei gerade im Begriff gewesen, den Angeklagten wegen der Farbsprüherei am Tatort zu vernehmen. Die Staatsanwältin glaubte den Zeugenaussagen und forderte für alle drei Taten eine Gesamtstrafe in Höhe von 2400 Euro. Der Verteidiger des Angeklagten sah im ersten Punkt lediglich eine Ordnungswidrigkeit, verlangte im Falle des Steinwurfes einen Freispruch, weil "nichts erwiesen" sei, und sah die Sprüherei nicht als eine strafbare Handlung an. Der Richter verurteilte den Angeklagten wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und Nötigung zu einer Gesamtgeldstrafe von 1000 Euro und den Entzug des Führerscheins für sechs Monate.

Alle Zeugenaussagen seien glaubwürdig, sagte der Richter. Er erkannte eine verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten an, weil die Kündigung den Angeklagten "aus der Bahn geworfen" habe.

(RP)
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