Wermelskirchen Gericht - Sozialbetrug wegen tragischer Umstände

Wermelskirchen · Wie aus dem Ei gepellt erschien der Angeklagte zu seiner Verhandlung im Amtsgericht. Es war für den 36-Jährigen das erste Mal, dass er sich wegen eines Vergehens vor Gericht verantworten musste. Der Staatsanwalt warf ihm vor, während eines Zeitraumes von anderthalb Jahren unberechtigt Arbeitslosenunterstützung bezogen zu haben. Der verursachte Schaden war nicht unerheblich: 8567 Euro. Er hatte das Geld genommen, obwohl er wusste, dass es unrecht war. Er hatte auch mehrfach Gelegenheit gehabt, die Änderung seines Beschäftigungsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit (Arge) anzuzeigen: "Sie haben im bewussten Zeitraum mehrfach mit der Arge Kontakt gehabt", sagte der Staatsanwalt. Der Mann nickte. "Ich bereue meinen Fehler zutiefst", sagte der Vater von drei Kindern.

Er hatte auch bereits begonnen, den Schaden wieder gut zu machen. Und dann erläuterte er dem Gericht, wieso er das Geld genommen hatte: Seine Schwiegermutter sei sehr krank, sagte er. Damals hatte die Familie noch die Hoffnung gehabt, ihr mit einer kostspieligen Therapie in Höhe von 78.000 Euro helfen zu können. Die Krankenkasse hatte die Behandlung nicht übernehmen wollen. Aber so viel Geld besaß die Familie nicht.

Sie versuchte, den Betrag über Öffentlichkeitsaktionen aufzubringen. Und da kam auch das Geld von der Arge gerade recht. "Letztendlich hat aber alles nichts genutzt", sagte der Angeklagte. Seine Familie rechne jeden Augenblick mit dem Tod der Schwiegermutter. Er erwarte noch diesen Monat eine Festanstellung, und dann werde er auch das Geld in höheren Raten zurückzahlen.

Die persönliche Lage der Familie tue ihm leid, sagte der Staatsanwalt. Gleichwohl habe der Angeklagte einen Betrug begangen. Auch tragische Umstände rechtfertigten nicht, eine Straftat zu begehen. Er forderte neben der Rückzahlung des Schadens eine Geldstrafe von 1500 Euro. Dem entsprach der Richter. Als strafmildernd sah er aber an, dass der Angeklagte sich zum ersten Mal schuldig gemacht hatte, Reue zeigte und begonnen hatte, den Schaden zurückzuzahlen. Gleichwohl sei der Schaden beträchtlich. Der Gesetzgeber habe für solche Fälle eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen. Mit der Geldstrafe bewege man sich im unteren Bereich.

(bege)
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