Wermelskirchen Gericht will den "Sumpf im Drogenmilieu" trockenlegen
Wermelskirchen · Die Geschichten, die dem Amtsgericht in einer Verhandlung gegen einen 35-jährigen Wermelskirchener aufgetischt wurden, gingen in die nächste Runde. Der Angeklagte soll als Vermittler eines Handyverkaufs aufgetreten sein und die dabei die erlösten 200 Euro nicht dem Eigner des Handys - einem 17-jährigen Remscheider - ausgehändigt haben.
Er habe höchstens "30 oder 40 Euro bekommen", sagte der Geschädigte. Ferner will er dem Angeklagten einen Laptop geliehen haben, der verschwunden sei. Handy und Laptop gehörten der Mutter des 17-Jährigen. Sie hatte alles zur Anzeige gebracht, als der Sprössling es ihr erzählt hatte.
Der Angeklagte bestritt alles. Er sagte, dass der 17-Jährige direkt das Geld beim Verkauf in Empfang genommen hatte. Und den Laptop habe der Geschädigte jederzeit abholen können. Wichtig für das Gericht war in der erneuten Verhandlung die Aussage des Handykäufers und einer zeitweiligen Freundin des Geschädigten. Sie war beim letzten Mal nicht erschienen. Sie soll einen "Kaufvertrag" entworfen und geschrieben haben. Der Käufer (37) aus Wermelskirchen hatte die Vorladung aufgrund einer falschen Adresse gar nicht erst bekommen. Jetzt erzählte er eine dritte Fassung des Handyverkaufs. Er habe das Handy zunächst für zwei Tage "zum Test" bekommen. Danach habe er dem Angeklagten dafür 200 Euro in bar gegeben. Er habe auch auf den Kaufvertrag bestanden. Dabei war ihm wichtig, dass der 17-Jährige als Besitzer des Handys genannt wurde. Deswegen habe er auch ein paar Tage nach dem Verkauf den 17-Jährigen angerufen, ob dieser das Geld bekommen habe. Dieser hatte geantwortet: "Alles okay". Und dann habe der 17-Jährige nach etwa drei Monaten ihm gesagt, der Angeklagte habe ihn "abgezogen".
Die 16-jährige Freundin des Geschädigten, eine Schülerin aus Remscheid, hatte tatsächlich den "Kaufvertrag" geschrieben. Sie erzählte gleichwohl eine vierte Version des Geschehens: Ihr Freund habe überhaupt kein Geld bekommen. "Woher wissen Sie das?", fragte die Richterin. "Weil er nichts gesagt hat." Das schlussfolgerte das Mädchen, weil ihr Freund ("Wir haben so eine On-Off-Beziehung") nicht vom Geld des Handyerkaufs - auch nicht von "30 oder 40 Euro" - gesprochen hatte. Der Angeklagte und ihr Freund hätten laut Zeugin oft zusammen Haschisch geraucht. Und sie auch, aber nicht in der Wohnung des Angeklagten.
Dieser "Sumpf im Drogenmilieu" (Verteidiger) soll in einer erneuten Verhandlung trockengelegt werden. Diesmal mit einer weiteren Zeugin. Sie wird nach zweimaligem Nichterscheinen polizeilich vorgeführt.