Wermelskirchen Gesetzliche Versicherung bei Schulunfällen reicht nicht aus

Wermelskirchen · Nachdem die Sommerferien vorbei sind, macht Lothar Weber, Sprecher des Bezirks Bergisch-Land im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK), darauf aufmerksam, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei Schulunfällen und auf dem Weg dorthin nur sehr wenig zahlt. So erhält ein 14-Jähriger bei einem eingetretenen Unfall mit 60-prozentiger Invalidität eine Rente von derzeit 396 Euro monatlich. "Bei völliger Erwerbsunfähigkeit werden ihm 661 Euro gezahlt - das ist zum Leben in Zukunft garantiert zu wenig", sagt er.

Immerhin passierten in Deutschland im vergangenen Jahr 1,35 Millionen meldepflichtige Schulunfälle. 707 davon waren so schwer, dass die Schüler eine gesetzliche Rente erhielten. "Dieses Schicksal mag für das eigene Kind als unwahrscheinlich angesehen werden", sagt Weber. "Wenn aber der Fall dann doch eintritt, ist der Geldbedarf groß." Etwa zwei Drittel der schweren Schulkinder-Unfälle passierten in der Freizeit. Dann bekomme man von der gesetzlichen Unfallversicherung nichts. Solche zum Lebensunterhalt zu geringen Leistungen sind laut Weber Anlass, sich Gedanken über eine private Unfallversicherung für Kinder zu machen. Er weist darauf hin, dass Zahlungen aus einer privaten Unfallversicherung die Leistungen aus der gesetzlichen Versicherung nicht schmälern. Der private finanzielle Schutz lasse sich preiswert arrangieren. Sind für den Fall der Vollinvalidität etwa eine Million Euro als Zahlung vereinbart, liegen die Versicherungskosten bei 20 Euro monatlich.

(büba)
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