Wermelskirchen Geständnis in letzter Minute

Wermelskirchen · Forsch war er schon, der 21-jährige Angeklagte, der ohne Verteidiger auf der Anklageseite saß. Ja, er werde auf jeden Fall zu der Anklage Stellung nehmen, sagte er. Der Staatsanwalt hatte ihn bezichtigt, ohne gültige Fahrerlaubnis mit einem Kleinkraftrad gefahren zu sein. Das Gefährt hätte auf die maximale Geschwindigkeit von 25 km/h gedrosselt sein müssen. "Das Ding ist frisiert", sagte der Angeklagte. Das gebe er ja zu. Aber damit sei er nicht gefahren.

Er habe es bis Sportplatz Höferhof geschoben und sei dann erst gefahren. Leider sei ihm aber der Sprit ausgegangen, und so habe er es bis zur Tankstelle geschoben. Dort habe ihn ein Polizist in Zivil, der ihn eh "auf dem Kieker" habe, des Fahrens ohne gültigen Fahrausweis bezichtigt und dann die Anzeige geschrieben. Dabei habe er das Moped wirklich nur geschoben. Allerdings hatten gemäß Aktenlage zwei weitere Zeugen gesehen, dass der 21-Jährige direkt auf die Tankstelle gefahren war.

Staatsanwalt und Richter runzelten die Stirn. "Ihnen sollen wir glauben?", fragte der Staatsanwalt. "Sie sind bereits dreimal wegen des gleichen Deliktes vor Gericht in Erscheinung getreten." Das letzte Mal sei noch nicht lange her und er zahle sicherlich jetzt noch die Strafe von 50 Tagessätzen ab. Der Angeklagte nickte.

Den anderen beiden Zeugen habe der Polizist beeinflusst, behauptete der Angeklagte. "Aber ich kann ja hier sagen, was ich will: Ich habe eh die A...-Karte gezogen." Der Richter hielt ihm eine eindringliche Predigt. Es sei unerheblich, ob der Polizist ihn nicht leiden könne. Es ging hier nur darum: "Sind Sie gefahren oder nicht?" Nun ja, zum Schluss sei er mit dem Moped die abschüssige Straße heruntergerollt, sagte er leise. "Sind Sie gefahren oder nicht?", wiederholte der Richter. "Ja, ich bin gefahren", gab der Angeklagte mit gesenktem Kopf zu. Aber das sei das letzte Mal gewesen. Er werde seinen Führerschein machen.

Mit diesem Geständnis hatte der junge Erwachsene offenbar gerade noch rechtzeitig den Kopf aus der Schlinge gezogen. Er wurde zu einer Geldstrafe "im unteren mittleren Bereich" (Richter) von 50 Tagessätzen verurteilt. Man wolle ihm seine Zukunft nicht verbauen, sagte der Richter. Allerdings: Beim nächsten Mal droht Gefängnis. Der Angeklagte nahm das Urteil an. Der Staatsanwalt klärte ihn noch auf, dass aus der letzten und der jetzigen Verurteilung eine Gesamtstrafe gebildet werde, die unterhalb der Summe der Einzelstraftaten liegen werde.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort