Wermelskirchen Großes Interesse am Neubaugebiet

Wermelskirchen · Seit Wegfall der Bauträgerbindung für das Gebiet "Eifgenblick" gibt es eine hohe Nachfrage. 29 Grundstücke sind noch verfügbar, vier können jederzeit vermarktet werden. Den Zuschlag erhält der Interessent, der den höchsten Preis bietet.

 Aktuell können vier Baugrundstücke (mit Hanglage) im Neubaugebiet "Eifgenblick" jederzeit vermarktet werden. Weitere sind zurzeit noch nicht erschlossen.

Aktuell können vier Baugrundstücke (mit Hanglage) im Neubaugebiet "Eifgenblick" jederzeit vermarktet werden. Weitere sind zurzeit noch nicht erschlossen.

Foto: N. Hertgen

Seit dem Wegfall der Bauträgerbindung, auf den sich die Stadt Wermelskirchen und die Eifgenblick GmbH im vergangenen Jahr geeinigt hatten, hat die Vermarktung des Neubaugebiets in Hilfringhausen (Im Berg) richtig Fahrt aufgenommen. Das bestätigt Kämmerer Bernd Hibst auf Anfrage unserer Redaktion. "Durch den Wegfall der Bauträgerbindung gibt es ein hohes Interesse an den Grundstücken", sagt er. Sechs Verkaufsvorgänge seien seit Mitte 2015 neu abgeschlossen worden, fünf sind noch nicht beendet. Insgesamt sind noch 29 Baugrundstücke verfügbar, vier können jederzeit vermarktet werden, da die Erschließung abgeschlossen ist, sagte Hibst. Dabei handelt es sich um Grundstücke mit Hanglage im unteren Bereich des Wohngebiets.

Zum Hintergrund: Die Grundstücke mit Bauträgerbindung konnten nur mit der Eifgenblick GmbH bebaut werden. Dies schreckte viele Kaufinteressenten ab, da sie zum Beispiel ein Fertighaus kaufen wollten oder einen anderen Architekten oder ein anderes Bauunternehmen wünschten. Außerdem hatte die Bauträgerbindung auch den steuerlichen Nachteil, dass bei einem Erwerb von Grundstück und Haus die Grunderwerbsteuer für beides anfiel. Bei einem separaten Erwerb des Grundstücks fällt die Grunderwerbsteuer (aktuell liegt sie bei fünf Prozent) nur für das Grundstück an.

Stadt und die Eifgenblick GmbH verständigten sich auf die Auflösung der Bindung, die Stadt zahlte dafür rund 900.000 Euro und vermarktet die Grundstücke seitdem wieder selbst.

Aktuell wird die Vermarktung laut Hibst zwar durch Erschließungsarbeiten etwas gehemmt. Im hinteren Bereich des Neubaugebiets ("Im Mühlengrund") müssen noch Kanäle verlegt und eine Baustraße hergestellt werden. Diese Arbeiten sollen Mitte des Jahres aber beendet sein. Hibst: "Dann kann der Grundstücksverkauf wieder intensiviert werden." Das Interesse an den noch verfügbaren Grundstücken ist definitiv vorhanden, betont der Kämmerer. "Wir führen eine Interessentenliste für alle Grundstücke, auch wenn sie noch nicht vermarktet werden." Das bedeutet: Sollte ein bestimmtes Grundstück in die Vermarktung gehen, werden die Interessenten von der Stadt kontaktiert.

Die Kaufpreise für die einzelnen Grundstücke liegen im Bereich von knapp 72.000 bis 135.000 Euro. Sie sind zwischen 350 und etwa 900 Quadratmeter groß. Eine aktuelle Kaufpreisliste ist auf der städtischen Internetseite (www.wermelskirchen.de -> "Wirtschaft -> "Wohnbauflächen") einzusehen. Dort sind zurzeit zwölf der 29 verfügbaren Grundstücke aufgelistet, die restlichen folgen, wenn die Planung dieses Bereiches - Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften statt Reihenhäuser - abgeschlossen ist. "Unsere Erfahrungen zeigen, dass Einfamilienhäuser oder Doppelhaushälften einfach gefragter als Reihenhäuser sind. Darauf haben wir reagiert", sagt Hibst.

Wie läuft der Kauf eines Grundstücks konkret ab? Grundsätzlich gibt es feste Kaufpreise, aber: "Sofern mehrere Interessenten dasselbe Baugrundstück erwerben möchten, ist die Stadt verpflichtet, eine Ausschreibung vorzunehmen", erklärt der Kämmerer. Aus Gründen der Chancengleichheit sowie der Wahrung der Gleichbehandlung aller Interessenten sei es nicht möglich, einzelnen Interessenten ein Baugrundstück direkt zum Kauf anzubieten.

In der Regel dauert eine solche öffentliche Ausschreibung einen Monat lang. In dieser Zeit können alle Interessenten ein schriftliches Angebot mit dem Preis einreichen, den sie bereit sind, für das Baugrundstück zu zahlen. Der von der Stadt genannte Preis ist das Mindestgebot.

Die Stadt sammelt dann die Angebote und öffnet alle Umschläge erst nach Ablauf der Ausschreibungszeit. Den Zuschlag erhält der Interessent, der den höchsten Preis geboten hat. Hibst: "Das ist ein normales Verfahren. Wir müssen nach objektiven Kriterien werten - und das ist in diesem Fall der Preis."

(ser)
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