Wermelskirchen Haushalt genehmigt - Kreis kritisiert Weg der Konsolidierung

Wermelskirchen · Der Rheinisch-Bergische Kreis hat jetzt den Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Wermelskirchen genehmigt - aber mit großen Bauchschmerzen. Das geht aus einem Schreiben des Kreises an den Bürgermeister hervor, das der Redaktion vorliegt.

Die Kommunalaufsicht hat die Genehmigung einer Fortsetzung des Haushaltssicherungskonzeptes erteilt, auch wenn der Doppelhaushalt den rechtlichen Anforderungen nicht in vollem Umfang gerecht werde, schreibt Landrat Dr. Hermann-Josef Tebroke den Wermelskirchenern ins Hausaufgabenheft. Denn: Die Stadt habe für 2017 einen Fehlbetrag von 4,3 Millionen Euro eingeplant, für 2018 sogar für 4,7 Millionen Euro. Das zeige, wie angespannt die Finanzsituation sei - gleichwohl stimmt er zu, das Zieljahr für den originären Haushaltsausgleich von 2021 auf 2020 vorzuziehen.

Deutlich macht Tebroke auch, dass die Stadt den eingeschlagenen Konsolidierungskurs nicht mit aller Konsequenz verfolge. "Einige Konsolidierungsmaßnahmen werden aufgegeben beziehungsweise wiederholt ins nächstfolgende Jahr verschoben und der ursprüngliche Einsparungsbetrag gekürzt oder auf null gesetzt." Um die Veränderungen auszugleichen, würden Hebesätze weiter angehoben. "Die Konsolidierung findet nicht über Einsparungen statt, sondern über Ertragssteigerungen." Hier fordert er die Stadt auf, einen strikten Konsolidierungskurs einzuschlagen.

Ende 2021 wird die Stadt erstmals mit über 100 Mio. Euro verschuldet sein - dies sei mit Blick auf eine mögliche Zinsanhebung mit Risiken verbunden, warnt der Kreis. Unzulässig sei, dass die Stadt Investitionen mit Liquiditätskrediten finanziere. Der Kreis erwartet, das Wermelskirchen darauf verzichtet.

(tei.-)
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