Wermelskirchen In Zone 30 immer rechts vor links

Wermelskirchen · Bürger immer noch verunsichert - manche fahren nach alter Verkehrsregelung.

 Die Rechts-vor-Links-Regelung auf der Stockhauser Straße, an der Einmündung zur Jörgensgasse.

Die Rechts-vor-Links-Regelung auf der Stockhauser Straße, an der Einmündung zur Jörgensgasse.

Foto: Teifel

Die neue Verkehrsführung auf der Stockhauser Straße/Einmündung Jörgensgasse hat bei manchen Wermelskirchenern für Aufregung gesorgt. Und für Unverständnis. Burkhard Rittershaus beobachtet nach wie vor Autofahrer auf der Stockhauser Straße in Richtung Königstraße, die sich auf einer vorfahrtsberechtigten Straße wähnen und kein bisschen langsamer vor der Einmündung Jörgensgasse fahren, geschweige denn abbremsen. "Sie fahren immer noch durch, während andere, das habe ich beobachtet, schon vorsichtiger werden." Für den BM-Leser ist diese Änderung unverständlich. Das hat er an unserem Bürgermonitor deutlich formuliert. "Manche Leute fragen dann mich, wie es da richtig ist? Die Unsicherheit ist nach wie vor groß."

Der zuständige Leiter des Tiefbauamtes, Harald Drescher, erläutert, warum es jetzt zu dieser Änderung der Verkehrsführung gekommen ist. "Es ist eine Quartiersbereinigung in der Zone 30 erfolgt." Das bedeutet in der Kurzfassung: In allen Tempo-30-Wohngebieten gilt rechts vor links.

Das hört sich kompliziert an, ist doch auch auf der Königsstraße Tempo 30 angeordnet. Das hat aber nichts mit einem Quartier oder einer Zone zu tun, sondern ist laut Drescher eine "Streckengeschwindigkeit Tempo 30". "Deshalb gilt dort kein rechts vor links."

Anders ist es im Bereich Berufsschulstraße, Jörgensgasse bis zur Stockhauser Straße. "Dort ist vor vielen Jahren eine Tempo-30-Zone eingerichtet worden." Wie in vielen Wohngebieten in Wermelskirchen gilt dort rechts vor links.

Die Stockhauser Straße gehörte seit jeher auch zu dieser Zone 30, doch es galt lange die alte Verkehrsführung. Der Grund: Eigentlich hätte bei einer Änderung immer ein vorhandener Bordstein zurückgebaut werden müssen. Das war der Stadt zu aufwendig. Laut Straßenverkehrsordnung gilt aber in einer Zone 30 nur rechts vor links, wenn der Bordstein auch abgesenkt wird. Sonst greift das Vorfahrtsgebot.

Und so war es auch in der Stockhauser Straße, erläutert Drescher. "Wir haben die Fahrbahnsanierung dazu benutzt, den Bordstein vor der Jörgensgasse zu nivellieren. Jetzt ist deutlich für alle, dass die Stockhauser Straße auch zur Tempo-30-Zone gehört. So greift dann hier seither die Rechts-vor-Links-Regelung."

Vorsichtshalber hat die Stadtverwaltung das Hinweisschild "Achtung Vorfahrt geändert" aufgestellt. Von Unfällen oder Beinahe-Unfälle hat Rittershaus noch nichts gehört. "Ich frage mich aber, wie es haftungsrechtlich zu beurteilen ist, wenn ein Verkehrsschild auf einem Privatgelände steht."

(RP)
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