Wermelskirchen Ist der Personalausweis ungültig, droht Verwarngeld

Wermelskirchen · Wer seinen Personalausweis nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lässt, der muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Köln testet elektronischen Versand von Passfotos
6 Bilder

Köln testet elektronischen Versand von Passfotos

6 Bilder
Foto: dpa, spf hoh jhe

Wer seinen Personalausweis nicht rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit erneuern lässt, der muss mit einem Verwarngeld rechnen.

Wenn jemand vorsätzlich oder leichtfertig keine gültigen Ausweispapiere besitzt, begeht er nach dem Personalausweisgesetz eine Ordnungswidrigkeit, erklärt Jürgen Hemmerich, Leiter des Wermelskirchener Ordnungsamtes.

Damit aber möglichst wenig Bürger tatsächlich ein Verwarngeld aufgebrummt bekommen, informiert das Amt sie drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit mit einem Schreiben. "Wer dann trotzdem noch nicht zu uns gekommen ist, den erinnern wir mit einem weiteren Brief", sagt Hemmerich auf BM-Anfrage. Weigert sich jemand dennoch, einen neuen Personalausweis zu beantragen oder macht dies aus anderen Gründen nicht, gibt es eine Anzeige wegen Ordnungswidrigkeit, und ein Verfahren wird eingeleitet.

Anschließend lädt die Bußgeldstelle die Person zu einer Anhörung ein. "Danach wird bestimmt, ob es eine schriftliche Verwarnung ohne Bußgeld gibt oder ein Bußgeld erhoben wird", erklärt Hemmerich. Das beginne bei 58,50 Euro. "Entschieden wird immer im Einzelfall", betont der Amtsleiter.

Das Personalausweisgesetz besagt, dass jede Person ab ihrem 16. Geburtstag ein gültiges Ausweisdokument besitzen muss. Ein Reisepass gilt in diesem Fall aber nicht. "Das ist kein Ausweisdokument im Sinne des Passgesetzes", sagt Hemmerich. Wer also einen gültigen Reisepass besitzt, während der Personalausweis abgelaufen ist, begeht trotzdem eine Ordnungswidrigkeit.

Für Situationen, in denen jemand schnell einen gültigen Ausweis braucht - etwa für die Zulassung eines Autos - stellt das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis aus, der sofort mitgenommen werden kann. Er ist gültig, bis das Originaldokument eintrifft. Eine Mitführpflicht des Ausweises besteht in Deutschland nicht.

(emy)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort