Wermelskirchen Kehrmaschine darf auf Straßen in alle Richtungen fahren

Wermelskirchen · Da rieben sich gestern Morgen doch so manche Autofahrer die Augen, als ihnen auf der Telegrafenstraße in Höhe der Einmündung Carl-Leverkus-Straße plötzlich die städtische Kehrmaschine entgegenkam. Das Fahrzeug kam die Carl-Leverkus-Straße hoch, bog dann nach rechts in die Telegrafenstraße ab und fuhr in Richtung Brückenweg. Mit den rotierenden Bürsten reinigte die Maschine die linke Seite der Telegrafenstraße (Fahrtrichtung Eich).

 Was kommt denn da auf der Telegrafenstraße entgegen? Autofahrer und Fußgänger wunderten sich - aber die Kehrmaschine darf entgegen der Einbahnstraße fahren.

Was kommt denn da auf der Telegrafenstraße entgegen? Autofahrer und Fußgänger wunderten sich - aber die Kehrmaschine darf entgegen der Einbahnstraße fahren.

Foto: Udo Teifel

Wer es nicht weiß: Der Fahrer der Kehrmaschine verstieß damit nicht gegen die Straßenverkehrsordnung. Harald Drescher, Leiter des Tiefbauamtes stellte auf Anfrage unserer Redaktion klar: "Ein Fahrzeug, das im Rahmen der Straßenunterhaltung arbeitet, darf eine Straße in alle Richtungen befahren. Das gilt für alle Straßen in Deutschland."

(tei.-)
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