Wermelskirchen Kinderpornos auf PC - Mann (45) vor Gericht

Wermelskirchen · Der Mann hatte Einspruch eingelegt - fatal für ihn: Nun wurden deutlich mehr Dokumente gefunden.

Zu Beginn der Verhandlung vor dem Amtsgericht schien die Welt noch in Ordnung zu sein für den 45-jährigen Angeklagten. Der Staatsanwalt warf ihm vor, mehr als 1400 Bilder und zwölf Videos mit kinderpornografischem Inhalt auf seinem Computer gespeichert zu haben. In einem ersten Verfahren, zu dem der Angeklagte nicht erschienen war, hatte das Gericht einen Strafbefehl verhängt: ein Jahr Gefängnis auf Bewährung in Verbindung mit 1500 Euro Geldstrafe. Dagegen hatte der Mann Einspruch eingelegt.

Der Angeklagte stellte den Sachverhalt über seinen Verteidiger wie folgt dar: Er könne sich nicht erklären, dass diese Dateien auf seinem Computer noch vorhanden waren. Er war sich sicher, alle Dateien mit einem speziellen Programm gelöscht zu haben. Er war bereits schon einmal wegen des gleichen Deliktes verurteilt worden. Daraus habe er gelernt und seinen Computer gesäubert. Fatal für ihn: Nunmehr waren wesentlich mehr Dateien gefunden worden als beim ersten Mal. Und alle Dateien zeigten den sexuellen Missbrauch von Mädchen im Alter von zwei bis sechs Jahren.

Zudem sagte ein IT-Forensiker der Polizei als Zeuge glaubhaft aus, dass die gefundenen Dateien zwar offensichtlich auf der Festplatte versteckt, aber nicht gelöscht waren. Die Forensiker mussten sie nicht wiederherstellen - sie waren einfach da. Das wäre auch für einen Computerlaien ohne Probleme feststellbar gewesen. Der Angeklagte schüttelte den Kopf. Er könne sich das nicht erklären, sagte er. Er legte als Beweis für seine Sinnesänderung die Kündigung seines Internetvertrages vor.

Für Staatsanwalt und Richter war dagegen die Beweislage eindeutig: Der Angeklagte hatte sich zum zweiten Mal wegen des Besitzes kinderpornografischen Materials strafbar gemacht. Und jetzt mit wesentlich mehr Dateien. Einen Internetvertrag könne man an einem Tag kündigen und am nächsten Tag bei einem anderen Provider neu abschließen, sagte der Richter - er erkannte darin keine Reue des Angeklagten. Der Verteidiger stellte als letztes Hilfsmittel einen Hilfsbeweisantrag um festzustellen, ob die Dateien etwa nachträglich aufgespielt worden waren. Diesen Antrag lehnte das Gericht ab, denn die Aussage des IT-Forensikers sei eindeutig.

Das Urteil lautete wie bereits im Strafbefehl auf ein Jahr Gefängnis mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Und damit das nicht den Anschein eines "Freispruchs zweiter Klasse" (Richter) erweckt, verhängte er als Bewährungsauflage zudem eine Zahlung von 2000 Euro an den Kinderschutzbund. Das Vergehen des Angeklagten sei ein schweres Verbrechen, sagte er.

(bege)
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