Wermelskirchen Knöllchen-Ärger in Hoffnung

Wermelskirchen · Ist die Asphaltfläche vor dem Haus ein Bürgersteig? Ja - dort ist das Parken verboten. Mieter Kutzer ist verzweifelt.

 Guido Kutzer zeigt: Hier passen Kinderwagen und Rollstuhl vorbei. Doch die Asphaltdecke, auf der der Wagen steht, ist ein Gehweg.

Guido Kutzer zeigt: Hier passen Kinderwagen und Rollstuhl vorbei. Doch die Asphaltdecke, auf der der Wagen steht, ist ein Gehweg.

Foto: Udo Teifel

Als er noch mit seiner Familie in Dabringhausen lebte, war für ihn die Welt in Ordnung. Seit Guido Kutzer mit seiner jungen Familie nach Hoffnung gezogen ist, gibt's nur Ärger. Nämlich mit der Stadt. Der Vertriebs-Außendienstler bekommt Knöllchen fast am laufenden Band - mal von der Stadt, mal von der Polizei. Der Grund: Sein Auto steht vor dem Haus. Für ihn ist es eine Asphaltfläche, für die Stadt ein Gehweg. Dabei behindert er mit dem Pkw niemanden - selbst Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer kämen vorbei.

Inzwischen hat er mehr als 400 Euro an Gebühren gezahlt. Schließlich muss er seinen Wagen mit teilweise schweren Kisten beladen. Wie soll er es sonst tun, als auf dieser Fläche kurz zu stehen? Auch seine Frau hat, mit dem zweijährigen Sohn unterm Arm, ihr Auto entladen und gleich dafür ein Knöllchen kassiert. Dieses wird dann nicht an die Außenscheibe gesteckt, sondern es kommt, mit Beweisfoto, per Post. Mehrfach schon mit falscher Hausnummer, berichtet Kutzer am Bürgermonitor unserer Redaktion. Und das Foto, so sieht es der Betroffene, sei aus dem fahrenden Auto oder zumindest dort sitzend gemacht worden. Seine Widersprüche wurden abgewiesen.

Wo aber soll er stehen? Wie entladen? Und warum Knöllchen zwischen 20 und 35 Euro? Warum mal von der Polizei, mal von der Stadt? "Hat es da jemand auf mich abgesehen?", fragt sich inzwischen der Familienvater. Den Bürgermeister hat er angeschrieben und bisher nichts gehört. Auf der Mobilen Redaktion der Bergischen Morgenpost habe er ihn angesprochen - und immer noch nichts gehört. Dafür gab's inzwischen schon wieder Knöllchen. Selbst Postboten wurden schon zur Kasse gebeten.

 So sieht die Stadtverwaltung die Situation in Hoffnung.

So sieht die Stadtverwaltung die Situation in Hoffnung.

Foto: Stadt

Höhepunkt war der Tag, als das Jugendamt zur Geburt des Kindes gratulierte und die Familie der Mitarbeiterin die Parkprobleme erzählte. Die Frau wollte helfen, soll das Thema mit dem Fachamt angesprochen haben, doch statt Hilfe gab's vom Ordnungsamt zwei Knöllchen. Das ist doch mal eine Begrüßung eines neuen Erdenbürgers.

Früher war Hoffnung, berichtet Kutzer, Teil der geschlossenen Ortschaft gewesen. Inzwischen liegen die Häuser außerhalb. Tempo 50 ist angesagt. Trotzdem wird laut Kutzer Gas gegeben. Einen Bordstein gibt es nicht. Die Familie parkt Firmenwagen und Privatwagen inzwischen in der kleinen, engen Anliegerstraße "Hoffnung". "Was ist, wenn wir auf der Straße parken, um auszuladen?"

 Das ist der Gehweg, der durch den "Weiler" Hoffnung führt.

Das ist der Gehweg, der durch den "Weiler" Hoffnung führt.

Foto: Teifel Udo

Die Stadtverwaltung sieht keinen Anlass, ihr Verhalten zu ändern. Alles sei rechtmäßig, so der Tenor einer Antwort auf einen Fragenkatalog unserer Redaktion. Ordnungsbehörde und Polizei können die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet vornehmen, sagt Stadtsprecherin Kirstin Wirtz. Die Polizei sieht dies indes nicht als ihre ureigenste Aufgabe an, erklärt Polizeisprecher Richard Barz. Der "Weiler" Hoffnung habe laut Stadt schon immer außerhalb geschlossener Ortschaft gelegen. Dort sei das Parken auf der Fahrbahn verboten, um die "Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten", heißt es in dem Antwortschreiben der Stadt.

Parken und Halten sei auf Gehwegen verboten. Entlang der Landstraße 157 vom Durchstich Eich bis zur K15 (Hinterhufe) befinde sich ein Gehweg, der in Hoffnung durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sei. Zur Fahrbahn abgetrennt sei der Gehweg durch eine Längsmarkierung. Amtsleiter Arne Feldmann erklärt, dass Bilder aus dem fahrenden Fahrzeug "reine Spekulation" seien. "Der Mitarbeiter hat angehalten und das Bild gemacht."

Die Höhe des Verwarngeldes richtet sich danach, wie lange ein Verkehrsverstoß andauere und ob eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer vorliege. Feldmann: "Vor den Häusern könnte nur dann ordnungsgemäß geparkt werden, wenn ausreichend Platz auf privater Grundstücksfläche vorhanden wäre. Das betroffene Wohnhaus steht aber fast unmittelbar am Gehweg." Daher sei Parken vor dem Haus grundsätzlich nicht zulässig. Er empfiehlt ein Parken in der Straße "An der Hoffnung". Es gibt aber schon Anwohnerbeschwerden über die dort parkenden Autos, berichtet Kutzer. Und eine Ausnahmegenehmigung zum Be- und Entladen? Nein, sagt Feldmann: "Es gibt neben dem Haus zwei Zufahrten zu den Garagen. Da kann ein Fahrzeug be- und entladen werden."

(RP)
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