Wermelskirchen Körperverletzung nicht beweisbar - Freispruch

Wermelskirchen · Vor dem Amtsgericht musste sich jetzt ein 27-jähriger Mann aus Remscheid verantworten. Er soll vor zwei Jahren seine ehemalige Verlobte (29) an einem Tag in der gemeinsamen Wohnung mit dem Schuhanzieher geschlagen und gewürgt haben. Am nächsten Tag soll er ihr im Hauseingang auf dem Kopf geschlagen, sie zu Boden geworfen, danach getreten und ihr Handy zerstört haben.

Der Angeklagte hörte "auf den weisen Rat seines Anwalts" (Verteidiger) und verweigerte während der Sitzung die Aussage. Überraschend berief sich auch das Opfer auf ihr Recht, als ehemalige Verlobte die Aussage zu verweigern. So konnte nur eine Zeugin (52) gehört werden, die aus ihrem Auto heraus mitbekommen hatte, dass es einen lauten Streit im Hauseingang zwischen dem Angeklagtem und der Geschädigten gegeben hatte.

Dabei habe die Zeugin den Eindruck gewonnen, dass der Angeklagte die Frau mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen habe, sagte sie im Zeugenstand. Sie habe das als Bedrohung für die Frau empfunden. Insbesondere, weil der Angeklagte etwas auf den Boden warf und offensichtlich der Bruder des Angeklagten in einem Auto in der Nähe wartete. Jetzt wusste sie allerdings nicht mehr, ob der Angeklagte tatsächlich die Geschädigte ins Gesicht geschlagen hatte.

Der Verteidiger stellte den Beweisantrag, die Akte eines früheres Verfahrens, in dem die Geschädigte der Falschaussage überführt worden war, mit in das aktuelle Verfahren einzuführen. Der Richter lehnte den Beweisantrag ab mit der Begründung, dass das frühere Verfahren unerheblich sei, da die Zeugin hier ja keine Aussage gemacht habe.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass für die Anklage keine klaren Beweise vorlägen und forderte Freispruch. Dem schloss sich der Richter an: Weder Körperverletzung noch der Handy-Diebstahl sei zu beweisen. Der Angeklagte verließ mit seinem sichtlich zufriedenen Verteidiger den Gerichtssaal.

(bege)
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