Wermelskirchen Körperverletzung nicht nachweisbar - Freispruch

Wermelskirchen · En 34-jähriger Mann soll während der Kirmes-Matinee im letzten Jahr einem anderen eine Flasche von hinten auf den Kopf geschlagen haben. Der Geschädigte fiel zu Boden und erlitt heftige Blessuren, unter anderem einen Nasenbeinbruch.

So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft jetzt vor dem Amtsgericht. Der Angeklagte schüttelte den Kopf. "Ich war nicht die Person, der die Tat zur Last gelegt wird", sagte er.

Er habe zwar in ungefähr zehn Meter Entfernung eine Rangelei mitbekommen. Aber er kenne weder den Geschädigten, noch habe er überhaupt eine Flasche in der Hand gehabt. Das entsprechende Gelände werde von der Security streng kontrolliert. Es seien gar keine Flaschen zugelassen. Und überhaupt habe er keine Auseinandersetzung mit irgendjemandem gehabt.

Er sei das Opfer einer Verwechselung. "Ich habe nichts mit der Sache zu tun - ich bin unschuldig", bekräftigte er mehrmals. Der Geschädigte, als Zeuge vernommen, kannte den Angeklagten nicht.

"Ich habe plötzlich einen Schlag abbekommen und bin zu Boden gegangen", sagte er. Er wisse nicht, wer zugeschlagen habe. Der Schlag gegen ihn sei auch nicht mit einer Flasche geführt worden.

Als zweiten Zeugen vernahm das Gericht den Chef des Sicherheitsdienstes, der sich zur Tatzeit auch auf dem Gelände aufgehalten hatte. "Ich habe gesehen, wie der Angeklagte jemandem eine Flasche auf dem Kopf gehauen hat", sagte er bestimmend. Er sei lediglich fünf oder zehn Meter entfernt vom Geschehen gewesen. Ob er den Geschädigten auch erkannt habe, wollte der Richter wissen. Der Sicherheitsmann verneinte.

Damit stand für den Richter fest, dass er den Angeklagten "nicht im Sinne der Anklage" verurteilen konnte. Dafür, dass der Angeklagte den Geschädigten verletzt hatte, fehlten die Beweise. Er stellte das Verfahren ein.

(bege)
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