Wermelskirchen Lohnsteuer-Freibeträge für 2017 ab sofort beantragen

Wermelskirchen · Arbeitnehmer haben ab jetzt die Möglichkeit, Freibeträge für den Lohnsteuerabzug 2017 zu beantragen. Darauf weisen die Finanzämter Wipperfürth und Leverkusen in einer Mitteilung hin. Durch die Berücksichtigung eines Freibetrags kann die monatliche Steuerbelastung sinken. Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt bestätigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöhe sich das monatliche Nettoeinkommen, heißt es in der Mitteilung.

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann direkt für einen Zeitraum von zwei Jahren beantragt werden. Allerdings ist auch bloß eine einjährige Berücksichtigung möglich, aber auch die spätere Abänderung des beantragten Freibetrages. Man müsse also nicht mehr jedes Jahr aktiv werden, so die Finanzämter. Sämtliche Daten würden elektronisch gespeichert und dem Arbeitgeber zur Berechnung der Lohnsteuer monatlich zum Abruf bereitgestellt.

Ein Freibetrag kann dann gewährt werden, wenn Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Kosten für Werbung (soweit sie oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von jährlich 1000 Euro liegen), Sonderkosten oder außergewöhnliche Belastungen sind abzugsfähig. Es können auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt werden. Außerdem kann das Finanzamt die Zahl der Kinderfreibeträge oder die Steuerklassen ändern, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Den entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmer ab sofort beim zuständigen Finanzamt am Wohnsitz stellen. Die Anträge können auch auf dem Postweg gestellt werden. Die Finanzämter weisen darauf hin, dass alle erforderlichen Unterlagen und Belege direkt eingereicht werden sollten, dadurch würden Nachfragen des Finanzamtes vermieden. Wer für 2016 noch keinen Ermäßigungsantrag gestellt hat, kann dies bis zum 30. November nachholen.

Formulare sind abrufbar unter: www.finanzverwaltung.nrw.de

(her)
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