Wermelskirchen Mann kurz vor Haftantritt bei Ladendiebstahl erwischt

Wermelskirchen · Wie kann jemand des Ladendiebstahls angeklagt werden, wenn er die vergangenen Monate in Haft verbracht hat? Weil der 37-jährige Angeklagte kurz vor dem Antritt seiner Gefängnisstrafe noch zwei Flaschen Wodka, sechs Fleischwürsten und ein paar Körperpflegeartikeln nicht hatte widerstehen können, ohne zu bezahlen. Doch das Ladenpersonal war wachsam: Es erwischte den Mann und zeigte ihn an. Jetzt verhandelte das Amtsgericht diese Tat, die im Dezember 2014. geschah.

Der Angeklagte sitzt derzeit in der JVA Remscheid ein. Die Polizei führte ihn zur Verhandlung vor. Ob er zum Vorwurf des Staatsanwaltes etwas äußern wolle, fragte ihn der Richter. Der Angeklagte antwortete so leise, dass ihn sogar seine Dolmetscherin kaum verstehen konnte. Sie musste mehrfach nachfragen. "Ich hab's gemacht", sagte der Mann schließlich. Und warum? "Ich brauchte etwas zu trinken", lautete die Antwort. Der Verteidiger des Mannes schritt ein. Sein Mandant habe bereits im Vorfeld der Tat ein massives Drogen- und Alkoholproblem gehabt, sagte er. Deswegen sei er auch zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Es sei zu mehreren Delikten gekommen, die alle dem Thema "Beschaffungskriminalität" zuzuordnen seien. Wie jetzt auch wieder.

Und wie wirkt sich die Gefängnisstrafe auf ihn aus? "Ich nehme im Moment keine Drogen und Alkohol", sagte der Angeklagte. Er stehe unter Bewährungshilfe und habe mit dem Trinken vollständig aufgehört. Seit einem Jahr habe er keinen Tropfen Alkohol mehr zu sich genommen.

Der Staatsanwalt stellte fest, dass er die Zeit bis April 2017 noch im Gefängnis verbringen werde. Demzufolge würde eine erneute Strafe zur Bildung einer Gesamtstrafe herangezogen werden. "Das würde aber für den Angeklagten das Kraut auch nicht fett machen." Da er die Tat zugegeben habe, sich jetzt bereits wegen ähnlicher Delikte in Haft befände und er auf dem Wege der Besserung sei, plädierte er für eine Einstellung des Verfahrens.

Der Richter stimmte zu. Nicht aber, ohne den Mann zu ermahnen. "Enttäuschen Sie mich nicht", sagte er, "sonst bin ich sauer". Er möchte ihn im Gerichtssaal als Angeklagten nicht wiedersehen. Der Mann nickte, dann nahm ihn die Polizei wieder unter ihre Obhut.

(bege)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort