Wermelskirchen Millionenschaden - erster Gerichtstermin

Wermelskirchen · Bei den Anliegerbeiträgen in 2013 für die Innenstadtstraßen gab es fehlerhafte Bescheide. Zwischen der Stadtverwaltung und dem beklagten Ingenieurbüro gab es jetzt einen ersten Anhörungstermin vor dem Landgericht.

 Die Wermelskirchener Innenstadt rund um die evangelische Stadtkirche aus der Vogelperspektive. Beim Ausbau der Straßen waren fehlerhafte Bescheide an die Anlieger versandt worden.

Die Wermelskirchener Innenstadt rund um die evangelische Stadtkirche aus der Vogelperspektive. Beim Ausbau der Straßen waren fehlerhafte Bescheide an die Anlieger versandt worden.

Foto: Jürgen Moll

Vor fast zwei Jahren, im Dezember 2013, hat die Stadtverwaltung fehlerhafte Abrechnungsbescheide zum Innenstadtausbau versandt. Fast zwei Jahre hat es gedauert, dass es nun auf gerichtlichem Weg zu einer Entscheidung kommt, wer für den Schaden von wahrscheinlich 950.000 Euro haftbar gemacht werden kann. Denn vor dem Landgericht Aachen fand jetzt der erste Termin mit dem Ingenieurbüro statt. Bürgermeister Rainer Bleek sagte gestern im Gespräch mit dieser Zeitung: "Wir haben nach diesem ersten Termin den Eindruck gewonnen, dass das Gericht Ersatzansprüche anerkennen wird."

Es geht um ein externes Ingenieurbüro, das von der Stadtverwaltung in 2013 den Auftrag erhalten hatte, die Anliegerbeiträge für den Straßenausbau Brückenweg, Kölner Straße, Eich, Telegrafenstraße und Bügeleisen zu ermitteln und die Bescheide zu erstellen. Die Stadtverwaltung hatte dies dem Ingenieurbüro übertragen, weil es nach einem Wechsel in der Sachbearbeitung im Rathaus zu Engpässen gekommen war. Im Klartext: Die gesetzlich vorgeschriebenen Abgabefristen drohten, nicht eingehalten werden zu können, so dass die Stadt kein Geld von den Anliegern bekommen hätte. Außerdem war festgestellt worden, dass Verjährungsfristen für alte Bescheide falsch eingeschätzt worden waren. Das Ausfallrisiko bewegte sich bei zwei Millionen Euro; unterm Strich blieb nach der Prüfung immer noch ein Schaden von rund einer Million Euro. Diese Summe wurde nie öffentlich bestätigt, geht aber auch Unterlagen des Rechnungsprüfungsausschusses vor, die der Bergischen Morgenpost bei der Berichterstattung vorlagen.

Politisch ist dieser Fall noch nicht aufgearbeitet. Denn die Aufforderung der SPD-Fraktion in 2014, der damalige Bürgermeister Eric Weik möge schriftlich Stellung beziehen, wurde von einer Mehrheit (CDU, Bürgerforum, FDP, AfD) abgelehnt.

Inzwischen ist das Verfahren angelaufen. Die Stadt Wermelskirchen hat über ihre Anwälte im Frühjahr eine Klageschrift beim Landgericht Köln gegen das Ingenieurbüro eingereicht, um die Schadensansprüche - die besagten 950.000 Euro - geltend zu machen. Der erste Anhörungstermin fand Mitte Oktober statt. Kämmerer Bernd Hibst vertrat neben dem städtischen Anwalt die Interessen von Wermelskirchen. Bei diesem Termin tauschten die Beteiligten in diesem Verfahren ihre gegenseitigen Positionen aus.

Bleek: "Das Ganze wurde in den Brunnen gefahren. Wir müssen jetzt sehen, dass wir juristisch aus dieser Sache sauber rauskommen." Eine Einschätzung, wie lange das Verfahren dauern wird, machte er nicht. Bleek äußerte sich auch nicht dazu, wie hoch der Anteil sein könnte, den möglicherweise das beklagte Ingenieurbüro zurückzahlen müsste.

Werner Roetzel ist einer der wenigen Bürger, die regelmäßig in der Stadt nachfassen und nach dem Stand des Verfahrens fragen. "Da es sich bei dem Schaden von rund einer Million Euro neben allen anderen Wermelskirchenern auch um mein Geld handelt, fühle ich mich nach wie vor persönlich geschädigt und habe ein hohe Interesse an der Aufklärung der Vorgänge", heißt es in einer E-Mail von Roetzel an den Bürgermeister, die unserer Redaktion vorliegt. Roetzel bat Eric Weik noch während seiner Amtszeit darum, ihm mitzuteilen, wie der aktuelle Sachstand ist. "Ich möchte natürlich auch wissen, ob es eventuell Verjährungsfristen für Schadenersatzansprüche gibt."

Die Antwort Weiks fiel, aus Sicht Roetzels, nicht ergiebig aus. In seiner Funktion als Bürgermeister schrieb Weik, dass er sich wegen des laufenden Verfahrens in der Sache nicht hinreichend thematisch äußern werde. "Ich sage Ihnen jedoch zu, dass die Stadt im Rahmen ihrer Möglichkeiten die städtischen Interessen und gleichlautend die Interessen der Bürger berücksichtigen wird."

(RP)
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