Wermelskirchen Millionenschaden - kein Druck auf den Bürgermeister

Wermelskirchen · Abgelehnter SPD-Antrag forderte Weik auf, eine schriftliche Stellungnahme zum Innenstadtumbau abzugeben.

Eine konservativ-liberale Mehrheit hat am Montag im Stadtrat entschieden, dass der Bürgermeister nicht aufgefordert wird, bis zur außerordentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) im November eine schriftliche Stellungnahme zu dem Millionenschaden beim Innenstadtumbau vorzulegen. Mit 28-Nein-Stimmen (CDU, Bürgerforum, FDP und AfD) wurde ein SPD-Antrag abgelehnt. Unterstützung fand der Antrag nur bei WNKUWG, Grünen (4) und FDP (1).

In der vierten Septemberwoche kam der nichtöffentlich tagende Rechnungsprüfungsausschuss zu seiner ersten Sitzung nach der Kommunalwahl zusammen (BM berichtete). Sicher einer der mit Spannung erwarteten Tagesordnungspunkte war der Sachstandsbericht zur Abrechnung von Anliegerbeiträgen. Die Bescheide, Ende 2013 für den Straßenbau Brückenweg, Kölner Straße, Eich, Telegrafenstraße, Bügeleisen, aber auch für die Ortsdurchfahrten Stumpf und Emminghausen, waren fehlerhaft. Das war im Frühjahr festgestellt und in der letzten Sitzung des "alten" Rechnungsprüfungsausschusses vor der Kommunalwahl auch so dokumentiert worden.

In der September-Sitzung gab es kein Ergebnis. Vorsitzender Martin Fleschenberg (CDU) hatte lediglich auf Anfrage der BM erklärt, dass der Prüfvorgang nicht abgeschlossen sei (BM berichtete).

In der Sitzung selbst, das ist dem SPD-Antrag zu entnehmen, hat der Bürgermeister den Politikern keine schriftliche Stellungnahme zu Prüfungsbericht des RPA vorgelegt. SPD-Fraktionsvorsitzender Jochen Bilstein reagierte zum Vorfall ungehalten: "Der Bürgermeister kann nicht von sich aus entscheiden, wann er etwas sagt." Zumal die Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wermelskirchen hier das Verfahren eindeutig regele. "Diese Frist beträgt nach der Rechnungsprüfungsordnung vier Wochen, es sei denn, es ist eine andere Frist vereinbart", zitiert Bilstein den Paragrafen 10 Abs. 3.

Das Rechnungsprüfungsamt, so der Sozialdemokrat, hätte die Verwaltung bereits "mehrfach zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme" aufgefordert. Der Prüfbericht des Amtes liegt dem Ausschuss und dem Verwaltungsvorstand seit dem 15. Mai 2014 vor. Der Bürgermeister hätte drei Monate Zeit gehabt, meinte Bilstein. "Eric Weik ist Bürgermeister und nicht Gutsbesitzer. Das Verhalten des Bürgermeisters, sich nicht schriftlich zu äußern, ist nicht nur ein Verstoß gegen die Rechnungsprüfungsordnung, sondern es bedeutet auch eine Missachtung der Kontrollfunktion des Ausschusses und des Rates."

Christian Klicki (CDU) meinte auf Anfrage, in der Sache sei der Antrag sicher richtig. "Aber der Ausschuss hat eine andere Verfahrensweise einvernehmlich vereinbart." Welche, nannte er nicht.

(RP)
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