Wermelskirchen Mit Drogen erwischt - 300 Euro Strafe für 20-Jährigen

Wermelskirchen · Als 20-Jähriger kann man vor Gericht noch als Heranwachsender gelten. In Folge kann bei einer Verurteilung das Jugendstrafrecht mit seiner Betonung auf einen erzieherischen Wert angewendet werden. So war es jetzt auch in einer Verhandlung am Amtsgericht gegen einen 20-Jährigen, der mit 5,85 Gramm Amphetaminen erwischt worden war.

"Es war so", gab der Angeklagte zu, als der Richter ihn zu einer Stellungnahme aufforderte. Daraufhin kam die Jugendgerichtshilfe zu Wort. Sie stellte dem Heranwachsenden kein gutes Zeugnis aus. Er wohnt noch bei den Eltern, hatte eine Schule für Schüler mit besonderem Förderbedarf besucht, eine Lehrstelle abgebrochen ("zu viel Arbeit bei zu wenig Geld") - und er muss vermutlich eine zweite Lehrstelle wegen einer Krankheit abbrechen. Er nehme regelmäßig Alkohol und Cannabis zu sich. Insgesamt erweise sich der Angeklagte noch nicht als lebenstüchtig, sagte die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe. Sie plädierte deswegen für die Anwendung des Jugendstrafrechtes, Sie empfahl den Besuch einer Suchtberatung und die Anwendung von "Drogenscreenings" (Konsumnachweis von Drogen). Die Menge der sichergestellten Drogen spreche auch dafür, dass der Angeklagte seinen Konsum mit dem Handel von Drogen finanziere, sagte der Richter. Der 20-Jährige bestritt dies. Einen Nachweis konnte das Gericht nicht erbringen. Das Bundeszentralregister wies für den Angeklagten sechs Eintragungen auf.

Das Urteil: Nach dem Geständnis muss der 20-Jährige eine Geldbuße von 300 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Zudem muss er eine Suchtberatung aufsuchen und mindestens zwei zeitlich dicht hintereinander liegende negative Drogenscreenings vorweisen.

(bege)
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