Wermelskirchen Mit zwei Promille gefahren - Urteil: 900 Euro Geldstrafe

Wermelskirchen · In einem Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit hatte die Polizei einen 36-jährigen Mann im Januar erwischt. Jetzt saß er vor dem Amtsgericht. 2,06 Promille Blutalkohol hatte man damals gemessen.

"Was war denn da los?", fragte der Richter. Der Angeklagte zuckte die Achseln. Die Anklage werde wohl stimmen, sagte er. Und dann: "Ich weiß es nicht. Ich kann man an nichts mehr erinnern." Er wisse allerdings, dass er zum damaligen Zeitpunkt zwei ihm naheliegende Menschen verloren hatte. Er habe damals einen Kollegen getroffen. Und dann haben "wir zusammen einen getrunken". An die eigentliche Autofahrt könne er sich aber nicht erinnern.

"Sie haben einen Reifen platt gefahren und sind trotzdem auf der Felge weiter gefahren", sagte der Richter. "Dass ich so viel getrunken hatte, war eine Ausnahme", sagte der Mann. Der Richter hatte seine Zweifel. Dagegen spreche der Auszug des Bundeszentralregisters. Der Angeklagte sei bereits mehrfach wegen Trunkenheit am Steuer bestraft worden. Das letzte Mal 2015. Diese Verurteilung hatte auch zur Folge, dass ihm der Führerschein entzogen worden war. Der Richter redete ihm ins Gewissen. Der Angeklagte habe großes Glück gehabt, dass durch seine Gefährdung des Straßenverkehrs niemand zu Schaden gekommen sei. Es hätte durchaus Tote und Verletzte geben können. Derartige Verhandlungen habe er schon oft erlebt, sagte der Richter.

"Ich will abstinent leben", sagte der Angeklagte. Das hoffe er für ihn, sagte der Richter. Der Angeklagte sei immerhin Vater von zwei Kindern im Alter zwischen zwei und zwölf Jahren und trage Verantwortung.

Der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 900 Euro und den weiteren Entzug des Führerscheins für sechs Monate. Der Anwalt des Angeklagten hielt den Antrag des Staatsanwaltes für angemessen. Das größere Problem sei die Wiedererlangung des Führerscheins, sagte er. Das Urteil entsprach der Forderung des Staatsanwaltes.

(bege)
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