Wermelskirchen Morddrohungen gegen zwei Polizeibeamte

Wermelskirchen · Auf den ersten Blick sahen die Angeklagten aus Wermelskirchen - ein 35-jähriger Arbeitssuchender und ein 28-jähriger Dachdecker - nicht wie Unschuldslämmer aus. Auf den zweiten Blick waren sie entgegen ihren Beteuerungen auch keine. Das ergab die Verhandlung vor dem Amtsgericht. Sieben Zeugen erschienen, die in über vier Stunden Verhandlung ein weitgehend einheitliches Bild des Geschehens lieferten.

Die Polizei hatte sie angezeigt wegen Bedrohung, Beleidigung und Widerstand gegen Amtsträger. Gemäß der Anklage hatten die Angeklagten nicht nur Beschimpfungen übelster Art gegen die Beamten geäußert, sondern auch brutale Morddrohungen ausgestoßen wie: "Wenn ich dich erwische, schieße ich dir in den Kopf." "Solche Drohungen sind für unsere Gegend so außergewöhnlich, dass ich sie ernst nehmen musste", sagte dazu ein Polizeibeamter. Er stellte zusammen mit einem Kollegen einen Antrag auf Schmerzensgeld.

Dem Polizeieinsatz war eine Streiterei in der Gaststätte Eifgen bei der Veranstaltung "Matinee 2" im Dezember 2014 vorausgegangen. Der Sicherheitsdienst hatte sie daraufhin der Gaststätte verwiesen. Doch die beiden wollten wieder hineingehen. Der Eifgen-Geschäftsführer rief zusammen mit der Security die Polizei. Die Polizei erteilte Platzverweise. Die stark angetrunkenen Angeklagten- erst der 35-Jährige, später kam ihm der Dachdecker zu Hilfe - widersetzten sich der Polizei. Sie wollten wieder ins Haus Eifgen. Ein Beamter drohte mit Pfefferspray und wandte es auch an, als der 35-Jährige mit erhobenen Armen auf ihn zukam. Der Dachdecker bekam auch eine Ladung mit. Als immer noch keine Ruhe einkehrte, nahmen vereinte Polizeikräfte die gewalttätigen Trunkenbolde in Gewahrsam.

Die Angeklagten bestritten das Geschehen. Der 35-Jährige sagte, die Polizei habe ihn "sowieso auf den Kieker". Er habe sich nur "einmal reflexartig gewehrt", weil ein Beamter ihn geschubst hatte. Der andere habe alles nur mit seinem Handy filmen wollen. Die üblen Beschimpfungen und Drohungen stritt er ab: "So etwas gehört nicht zu meinem Wortschatz." Aber er sei sehr aufgeregt gewesen. Ausschlaggebend waren die Aussagen des Geschäftsführers und des Türstehers. Beide waren hautnah dabeigewesen. Der 35-Jährige hat bereits sieben Vorstrafen, der andere zwei.

Der Staatsanwalt forderte wegen gemeinschaftlichen Widerstandes gegen Polizisten sowie Beleidigung und Bedrohung für den 35-Jährigen 3250 Euro und für den 28-Jährigen 4000 Euro Geldstrafe. Das Urteil belief sich für den Arbeitssuchenden auf 1300 Euro und für den Dachdecker auf 4000 Euro. Beide müssen zusammen an jeden der zwei Polizeibeamten 50 Euro Schmerzensgeld zahlen.

(beg)
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