Wermelskirchen Nachbarschaftsstreit landet vor dem Amtsgericht

Wermelskirchen · Streit unter Nachbarn kommt häufiger vor und ist selten eine Verhandlung vor dem Kadi wert. Doch hier schien der Streit zum Krieg zu eskalieren: Rempelei mit Besen oder Schaufelstiel? Lautstarke Beleidigungen? Gegenwehr mit beißendem Putzmittel?

Angeklagt war ein 70-jähriger, viel beschäftigter Rentner. Der Besitzer einer Eigentumswohnung soll die Mieterin (33) einer zweiten, sich im Haus befindlichen Eigentumswohnung am Arm bis zum Hämatom "geschlagen oder gestoßen haben". Außerdem soll er Tage später die Mieterin als "Schwein" bezeichnet haben. So lautet die Anklage.

Die Frau habe vermutlich absichtlich ein WC-Putzmittel mit beißendem Gestank für die Reinigung eines Flurbodens benutzt, sagte der Angeklagte vor dem Amtsgericht. Er bestritt die Anklage in allen Punkten. Zum angegebenen Zeitpunkt des Schlagens sei er im Hause seines Sohnes in Wuppertal mit Renovieren beschäftigt gewesen - wie stets seit vier Jahren Tag für Tag. An dem angegebenen Datum habe er seine Nachbarin überhaupt nicht zu Gesicht bekommen. Das bestätigten seine Frau und sein Sohn. An die Hypothese, heimlich vom Renovieren nach Hause zurückgekehrt zu sein und sich dort mit der Nachbarin angelegt zu haben, verschwendete das Gericht keine Sekunde. Die Nachbarin - mittels Übersetzerin befragt - konnte nicht mehr genau sagen, womit sie geschlagen oder gestoßen worden war. Eine zufällige Rempelei schloss sie allerdings aus - dafür sei es zu schmerzhaft gewesen.

Die nicht offen ausgesprochene Vermutung des Angeklagten, das Hämatom sei infolge eines Ehestreites aufgetreten, stritt das Ehepaar vehement ab. Der Angeklagte hatte beobachtet, dass ein paar Tage zuvor die Polizei den betrunkenen Ehemann zu Hause abgeliefert hatte. Seine Ehefrau empfing ihn mit einer Ohrfeige. Es sei häufiger sehr laut zugegangen, sagte der Rentner.

Im Übrigen habe er seine Nachbarin niemals als "Schwein" tituliert. Richtig sei aber, dass er den Geruch des WC-Reinigers als "Schweinerei" bezeichnete. Und da das Ehepaar als "Hauptsatz des Tages: 'Nix verstehen'" benutzte, wenn er auf Fehler, etwa Speisereste in der Biotonne, aufmerksam machte, könne sie sehr leicht nur "Schwein" verstanden haben.

Am Ende stand für das Gericht fest: Ohne Zweifel gab es Nachbarschaftskonflikte. Die "Schweinerei" sei ein sprachliches Missverständnis. Und bei der körperlichen Auseinandersetzung steht Aussage gegen Aussage. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

(bege)
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