Andreas Plewe Nachts zu duschen ist in der Mietwohnung erlaubt

Wermelskirchen · wermelskirchen Kann man eigentlich nachts in seiner Mietwohnung baden oder duschen? Dazu äußerte sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe im Gespräch mit dieser Zeitung.

 Andreas Plewe.

Andreas Plewe.

Foto: jkö

wermelskirchen Kann man eigentlich nachts in seiner Mietwohnung baden oder duschen? Dazu äußerte sich der Jurist des Mietervereins Remscheid, Wermelskirchen und Umgebung, Andreas Plewe im Gespräch mit dieser Zeitung.

Ist es erlaubt, noch mitten in der Nacht zu baden oder zu duschen?

plewe Baden und Duschen nach 22 Uhr beziehungsweise 24 Uhr oder sogar mitten in der Nacht ist erlaubt. Mit dieser Begründung wies auch das Kölner Landesgericht die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück, die ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt hatte, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen.

Darf eine solche Regelung denn in der Hausordnung stehen?

plewe Eine derartige Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz (Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen). Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.

Warum verstößt ein Dusch-Verbot gegen das Mietrecht?

Plewe Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: "Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen." Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen in einem Gebäude, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen. Waschen, auch nächtliches Duschen beziehungsweise Baden gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres einer normalen Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.

Ist es möglich, nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden zu ziehen?

plewe Das Gericht ließ offen, ob nach Treu und Glaube Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufen lassen des Badewassers, 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

DIE FRAGEN STELLTE JOHANNA SCHUMACHER.

(RP)
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