Wermelskirchen Nötigung auf der Autobahn - 43-Jähriger verliert Führerschein

Wermelskirchen · Erst versuchte er, das vor ihm fahrende Auto mittels Lichthupe von der Fahrbahn zu drängen. Dann verfolgte er das Auto bis vor die Garagentür, wo er den Fahrer vor die Brust schlug und drohte, wenn dieser ihn anzeige, werde er ihn zusammenschlagen. Diese Folge von Nötigung, Körperverletzung und Drohung legte der Staatsanwalt einem 43-jährigen Mann zur Last.

Der Angeklagte nahm dazu kopfschüttelnd Stellung. Er erzählte im Amtsgericht ein gänzlich anderes Geschehen: Kurz vor der Raststätte Remscheid in Fahrtrichtung Köln näherte er sich einem Smart, der auf der linken Spur fuhr, obwohl rechts beide Spuren frei waren. Den Mindestabstand unterschritt er dabei vermutlich geringfügig. Die Lichthupe betätigte er gleichwohl nicht. Als er sah, wie der Smart-Fahrer einen Zettel zückte, um anzudeuten, sein Kennzeichen zu notieren, und gleichzeitig die Ausfahrt Wermelskirchen ansteuerte, beschloss er, dem Auto zu folgen, um den Fahrer zur Rede zu stellen.

Außerdem wollte er in der Tankstelle an der Ausfahrt eh seinen Wagen waschen lassen, sagte der Angeklagte. Der Smart-Fahrer sei vor seiner Garage ausgestiegen und auf ihn zugegangen. Er selbst habe in seinem Auto gewartet und die Seitentürscheibe heruntergelassen. Der Smart-Fahrer zog ihn daraufhin seinen Schlüssel vom Ohr an übers Gesicht und verschwand anschließend in seinem Haus, sagte der 43-Jährige. Er selbst sei daraufhin zur Polizei gefahren und habe Anzeige erstattet.

Der Smart-Fahrer bestätigte als Zeuge die Anklage. Er hatte sie auch erstattet. Er habe auf der Autobahn aber gar nicht nach rechts ausweichen können, weil beide Spuren dicht gewesen seien. Und der Angeklagte sei nach ihm, also später, ins Präsidium gekommen, um seine Anzeige aufzugeben.

Der Richter erläuterte, dass das Verfahren aufgrund der Anzeige des Angeklagten zurückgestellt worden sei, um erst das Ergebnis der jetzigen Verhandlung abzuwarten. Der Staatsanwalt argumentierte, der Angeklagte dürfe die Unwahrheit sagen, nicht aber der Zeuge. Seine Aussage sei daher mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhafter. Außerdem sei es schwer nachvollziehbar, jemanden wegen des Zeigens eines Zettels bis nach Hause zu verfolgen. Im Übrigen sei der Angeklagte schon einmal einschlägig im Jahr 2012 verurteilt worden.

Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts: Der 43-Jährige muss eine Geldstrafe von 2800 Euro zahlen, zudem erhielt er ein dreimonatiges Fahrverbot wegen Nötigung und Körperverletzung. "Ich glaube Ihnen kein Wort", sagte der Richter zum Angeklagten in seiner Urteilsbegründung. Der Angeklagte sei erst nach dem Geschädigten bei der Polizei erschienen. Er habe versucht, mit allen Mitteln eine Anzeige zu verhindern und dadurch nur alles schlimmer gemacht. Wer im Verkehr zur Selbstjustiz greife, müsse hart bestraft werden. Der 43-Jährige nahm das Urteil kopfschüttelnd zur Kenntnis.

(bege)
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