Wermelskirchen Nun EU-weite Ausschreibung

Wermelskirchen · Die Entscheidung ist über den Loches Platz gefallen: Die CDU/SPD-Mehrheit hat sich gestern Abend durchgesetzt. Noch vor der Kommunalwahl soll im August feststehen, ob Investoren diesen formalen Weg mitgehen wollen.

Die Debatte in den beiden gestrigen Sondersitzungen von Fachausschuss und Stadtrat dauerte fast fünf Stunden. Dann fiel die nicht überraschende Entscheidung: CDU/SPD setzten die europaweite Ausschreibung für den Loches Platz mit Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren durch. Erwartet wird, dass mit diesem formellen Ausschreibungsverfahren spätestens in der zweiten Augustwoche die ersten Teilnahmeanträge von interessierten Investoren eingehen.

Zuvor erläuterte auf Antrag der CDU der Beigeordnete des Städte- und Gemeindebundes, Stephan Keller, als Neutraler die juristische Situation. Er erklärte die Rechtsprechungen von OLG Düsseldorf und EUGH sowie die Gesetzesänderung der Bundesregierung zur Wettbewerbsbeschränkung. Seinem Verband sei es nicht leicht gefallen, angesichts dieser rechtlichen Situation eine Empfehlung abzugeben. Die "Regelempfehlung" lautet: Der rechtssichere Weg – wobei auch hier nicht ausgeschlossen werden könne, das geklagt werde, wenn auch wohl ohne Erfolg – ist die europaweite Ausschreibung.

Schwebender Vertrag

Das juristische "Aber" erlaubt aber auch Sonderfälle, um schnell und ohne Ausschreibung einen Vertrag abzuschließen: Seit dem 25. April 2009 ist auch die "Direkt-Vergabe" möglich. Früher galt dies nach EU-Gesetz als der schlimmste Verstoß. Doch für sechs Monate ist dieser Vergabe-Vertrag schwebend wirksam. Erst wenn kein Konkurrenzinvestor "angreift", wird er wirksam. Wird diese Vergabe europaweit bekanntgemacht, verkürzt sich die Zeit auf 30 Tage. "Danach ist Rechtssicherheit gegeben", so Keller. "Über diese Option kann man nachdenken."

Stelle ein "Konkurrent" einen sogenannten "Nachprüfungsantrag", könnte man immer noch europaweit ausschreiben, so eine alternative Möglichkeit. Mit dem Investor, mit dem der erste Vertrag abgeschlossen wurde, hätte man dann aber eine Klausel vereinbaren müssen, so Keller, die aufschiebende Wirkung habe. "Das wäre ein Weg, um innerhalb eines Monats einen rechtssicheren Vertrag zu bekommen."

Er würde diesen Weg aber nicht empfehlen, wenn von vornherein zwei seriöse Investoren bekannt seien. "Die Risikoabwägung liegt hier bei ihnen", so der Jurist. Er betonte, dass die bisherigen Autoren zur Rechtsprechung der Auffassung seien, dass das Deutsche Recht (GWB) europarechtskonform sei. Aber leider sei es schon auf dem prozessualen Prüfstand beim EUGH, so dass bei einer Klage ein bis zwei Jahre alles gestoppt würde.

Dass nach 30 Tagen auch noch jemand klagen könnte, sei sicher angesichts des deutschen Verfahrensrechts möglich. Keller hält dies aber für aussichtslos.

Übrigens: Der Brief eines Ulmer Interessenten reicht aus, ihn nicht aus einem Nachprüfungsverfahren auszuschließen.

(RP)
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