Wermelskirchen Ohne Führerschein erwischt - letzte Warnung für 18-Jährigen

Wermelskirchen · Gerade 18 Jahre alt geworden und bereits zum zweiten Mal auf der Anklagebank des Amtsgerichts. Und das noch wegen des gleichen Deliktes: Fahren eines Fahrzeugs im Straßenverkehr ohne gültige Fahrerlaubnis.

Die Polizei hatte den jungen Erwachsenen erwischt - er war mit seinem Mofa schneller als die erlaubten 25 km/h gefahren. Bis zu dieser Höhe darf man mit dem Mofa ohne Führerschein im öffentlichen Straßenverkehr herumkutschieren. Die Industrie verkauft diese Geräte mit einem installierten Drosselring. Fehlt er, geht's damit auch schneller als die Polizei erlaubt.

Und genau so war's beim Angeklagten. Allerdings bekam er entgegen seiner fortschrittlichen Art im Straßenverkehr vor dem Kadi kaum den Mund auf. Er sprach leise, für Beobachter im Zuschauerraum beinahe unverständlich. Sein Anwalt übernahm schließlich das Wort. "Es tut meinem Mandanten leid", sagte er. Der Ring sei mittlerweile eingebaut, der Angeklagte besuche eine Fahrschule, um den Führerschein so schnell wie möglich zu erwerben.

Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe kannte ihren "Kunden" wegen des ähnlichen Deliktes vor eineinhalb Jahren schon. Damals hatte sie den Besuch eines Verkehrserziehungsunterrichtes empfohlen. Dieser Unterricht war aber nicht zustande gekommen. Sie sagte: "Dem Angeklagten war die Sachlage bekannt. Er hat offensichtlich aus dem damaligen Verfahren nichts gelernt."

Der Angeklagte machte zu alldem ein unbewegliches Gesicht. Sein Anwalt sagte: "Wenn er seinen Führerschein gemacht hat, wird dieses Delikt nicht mehr vorkommen." Die Mutter habe das Mofa gekauft und dem Jungen geschenkt. Und sie habe sich keine Gedanken über den Drosselring gemacht. So war dann also die Mutter schuld. Das akzeptierte die Richterin aber nicht. "Haben Sie denn nicht auf den Tacho geschaut?" Der Junge nickte - immer noch mit unbeweglicher Miene. Und wieder der Anwalt: "Er hat es bemerkt, aber nicht als Straftat angesehen." Er bat darum, dem Jungen nicht den weiteren Weg durch eine Vorstrafe zu verbauen. Würde er verurteilt, könne sich das auf den Erwerb des Führerscheins hinderlich auswirken.

Richterin und Staatsanwalt schienen sich einig zu sein, dem 18-Jährigen goldene Brücken zu bauen. Ob er Sozialstunden ableisten könne? Der junge Erwachsene schüttelte zunächst den Kopf. "Er ist in der Ausbildung", sagte der Verteidiger. Nach einigem Hin und Her einigten Gericht und Verteidiger sich auf die Einstellung des Verfahrens, wenn der Angeklagte 20 Sozialstunden ableistet. Dieser Kompromiss ging nicht ohne eine Diskussion zwischen Verteidiger und Mandant über die Bühne. Die Richterin redete dem Jungen zum Schluss eindringlich ins Gewissen.

(bege)
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