Bluttat in Wermelskirchen Jägerin kommt für lange Zeit in die Psychiatrie

Köln · Die 46-jährige Frau aus Wermelskirchen, die im vergangenen April ihren Vermieter und seine Lebenspartnerin im Ortsteil Pohlhausen erschossen hat, muss in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden. Das hat das Landgericht Köln am Montag beschlossen.

 Laut Gericht leidet die Frau an paranoider Schizophrenie.

Laut Gericht leidet die Frau an paranoider Schizophrenie.

Foto: S. Fuhrmann

Das Gericht entsprach damit dem Antrag des Staatsanwalts. "Die Beschuldigte ist eine Gefahr für die Allgemeinheit. Weitere Taten dieser Art sind nicht auszuschließen", hatte dieser bei der Verlesung der Anklageschrift verlauten lassen.

Das Landgericht stufte die 46-jährige Wermelskirchenerin als schuldunfähig ein. Sie leide an paranoider Schizophrenie. Zwei Gutachter hatten sich ein Bild vom Gesundheitszustand der Frau gemacht. Die Zeugenaussagen ergänzten die Einschätzung der Ärzte.

Der Prozess förderte Details zur Erkrankung der Frau zutage: 2006 wurde sie in einer Klinik stationär und ambulant behandelt, nachdem sie im Sommer Eiszapfen an Bäumen gesehen hatte. Zeugen sagten aus, sie sei schnell hysterisch geworden und sei krankhaft rechthaberisch gewesen. Normale Geräusche, wie die aus der Wohnung ihrer Vermieter, fasste sie als Provokation auf; sie fühlte sich abgehört und ausgenutzt.

Am Tag der Tat hatte der Vermieter der Frau auf seinem Balkon gestanden. Eine Psychologin schilderte in ihrem Gutachten, dass die Beschuldigte durch das für sie überraschende Erscheinen des Vermieters auf dem Balkon in eine für sie lebensgefährliche Situation eines "apokalyptischen Endzustandes", begleitet von Panik und Wut gefallen sei.

Ihre Tat sei unmittelbarer Ausdruck ihrer psychischen Störung, sagte der Staatsanwalt. Sie könne jederzeit rückfällig werden. Deswegen müsse sie auf lange Jahre - erfahrungsgemäß auf Jahrzehnte - therapiert werden.

Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich diesem Antrag an, äußerte aber aufgrund der in ihren Augen überlegten Tat Zweifel an der Schuldunfähigkeit der Beschuldigten. Auch gesunde Menschen hätten schon aufgrund Mietstreitigkeiten zur Waffe gegriffen, sagte sie. Es könnte auch lediglich die wütende Tat einer verzweifelten Frau gewesen sein. Sie habe das Leben zweier Menschen zerstört und könne sich jetzt in der Klinik weiterhin ihrer Kunst widmen.

Das wollte der Vorsitzende in seiner Urteilsbegründung nicht gelten lassen. Die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik des Maßregelvollzugs (mit fachgerechter Behandlung) sei neben dem lebenslänglichen Freiheitsentzug die schärfste Maßnahme des Rechtsstaates. Auch ein zielgerichtetes Handeln schließe Schuldunfähigkeit nicht aus.

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