Wermelskirchen Prüfung: Die Landratswahl ist gültig

Wermelskirchen · Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Gültigkeit der Wahl um das Landratsamt festgestellt. Den finalen Beschluss darüber trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 14. Dezember.

Während der Frist, die bis zum 11. November reichte, waren vier Einsprüche aus Bergisch Gladbach bei Kreiswahlleiter Dr. Erik Werdel eingegangen. Ein Einspruch konnte eindeutig widerlegt werden. Hierbei wurde beklagt, dass keine Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl eingegangen sei. Für die Stichwahl wird jedoch keine gesonderte Benachrichtigung versandt, sondern es gilt die der Hauptwahl. Somit liegt keine Unregelmäßigkeit vor. Drei andere Einsprüche beklagen, dass sie weder die notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten hätten, noch die Möglichkeit hatten, im Wahllokal ihre Stimme abzugeben.

Aufgrund des hohen Abstands von rund 14.000 Stimmen zwischen den beiden Bewerbern ist eine abschließende Klärung aber auch nicht erforderlich, weil keine Auswirkung auf das Wahlergebnis vorliegt. Daher wurden alle vier Einsprüche zurückgewiesen.

(tei.-)
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