Wermelskirchen Radverkehr: Der Kreis ist fachlich nicht zuständig

Wermelskirchen · Die für Freitag angekündigte fachliche Stellungnahme des Rheinisch-Bergischen Kreises zum gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße ist ausgeblieben. Das hat fachliche Gründe. "Die Fachbehörde innerhalb der Kreisverwaltung hat sich mit dem Thema auseinandergesetzt und festgestellt, dass der Kreis nicht weisungsbefugt ist." Das teilte am Freitag Kreissprecher Alexander Schiele auf Anfrage mit.

Nachdem der Fachausschuss vergangenen Montag scheiterte, eine Mehrheit zu finden für eine Radverkehr-Variante, hat die Stadtverwaltung die Aufsichtsbehörden über da Abstimmungsverhalten informiert: den Rheinisch-Bergischen Kreis und die Bezirksregierung in Köln.

Eigentlich wollte sich der Kreis, der immerhin auch einen Vertreter in der Unfallkommission sitzen hat, fachlich äußern.Denn es steht die Forderung der Unfallkommission im Raum, linksseitig sofort einen Fahrradschutzstreifen anzulegen und ein absolutes Halteverbot auszusprechen. "Die Fachleute in unserem Haus haben bei der Prüfung der Angelegenheit festgestellt, dass es einen neuen Erlass des NRW-Verkehrsministeriums gibt, datiert vom Oktober 2012, so dass wir in dieser Angelegenheit nicht mehr zuständig sind."

Jetzt wartet die Stadtverwaltung darauf, wie Köln entscheiden wird.

(tei.-)
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