Wermelskirchen Ratsmehrheit übt Druck auf Weik aus

Wermelskirchen · Mit seinem "Rückholrecht" will der Stadtrat dem Bürgermeister die Zuständigkeit für den Radverkehr auf der Telegrafenstraße entziehen – CDU, WNKUWG und Büfo wären am Ziel: kein Radeln mehr gegen die Einbahnstraße.

 Die Ratsmehrheit – CDU, Büfo, WNKUWG – möchte den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße aufheben.

Die Ratsmehrheit – CDU, Büfo, WNKUWG – möchte den gegenläufigen Radverkehr auf der Telegrafenstraße aufheben.

Foto: Jürgen Moll

Mit seinem "Rückholrecht" will der Stadtrat dem Bürgermeister die Zuständigkeit für den Radverkehr auf der Telegrafenstraße entziehen — CDU, WNKUWG und Büfo wären am Ziel: kein Radeln mehr gegen die Einbahnstraße.

Die Mehrheit von CDU, Bürgerforum und WNKUWG will dem Bürgermeister die Zuständigkeit für den Radverkehr auf der Telegrafenstraße entziehen. Dazu wird diese Ratsmehrheit am 13. Mai das sogenannte "Rückholrecht", das die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen einräumt, nutzen — der Antrag dazu wurde am 28. März mit der "unverzüglichen Beendigung des gegenläufigen Radverkehrs" gestellt. Wenn es zu diesem Beschluss kommt, wird der Rat der Stadt "Ausführungsbehörde", hier als Straßenverkehrsbehörde. Damit kann der Rat dann verkehrsregelnde Maßnahmen beschließen und anordnen.

Bisher war die Stadtverwaltung unter Leitung des Bürgermeisters die Straßenverkehrsbehörde — die Umsetzung von Verkehrsmaßnahmen war quasi laufendes Geschäft der Verwaltung. Das würde sich dann ändern. Jetzt will die Ratsmehrheit ihm dieses "Geschäft" aber wegnehmen. Das ist rechtens, erfordert aber vom Stadtrat auch das notwendige Know-how, um dieses "Geschäft" dann rechtlich einwandfrei durchzuführen.

Erstmals diskutiert wird dieses "Rückholrecht" im Fachausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 29. April. Der tagt nicht im Bürgerzentrum, sondern öffentlich an der Großen Dhünn-Talsperre im Informationszentrum des Wupperverbandes. Beginn ist um 18 Uhr. Der Fachausschuss kann aber nur Empfehlungen an den Rat aussprechen — entschieden wird am 13. Mai.

Den Politikern hat die Stadtverwaltung auch eine rechtliche Stellungnahme eines Fachanwalt-Büros zur Situation zur Verfügung gestellt. Darin wird bestätigt, dass der Rat ein Rückholrecht hat ("..er kann durch Umkehrschluss die Sachkompetenz zurückholen.."), er kann es auch auf einen Ausschuss delegieren.

Ob das sinnvoll ist, scheint eher fraglich. Denn die Ratsmehrheit will den sofortigen Stopp des gegenläufigen Radverkehrs und damit der bisher eingeleiteten Maßnahmen ("Halteverbot"). Somit müsste der Rat am 13. Mai auch fachlich entscheiden.

Die Fachanwälte legten noch einmal dar, dass die Vorgaben der Unfallkommission "zwingend bindend" seien — würde der Rat dies aufheben, verstieße er gegen geltendes Recht. Dann müsste der Bürgermeister den Ratsbeschluss beanstanden. Die Anwälte kommen zu dem Schluss, dass der Bürgermeister oder der Rat als Straßenverkehrsbehörde zwingend gehalten sei, die von der Unfallkommission beschlossenen Maßnahmen zwingend umzusetzen — oder als Handlungsalternative den gegenläufigen Radverkehr unmöglich zu machen.

(RP)
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