Wermelskirchen Realschul-Eltern scheitern mit Antrag

Wermelskirchen · Die Elternschaft setzt sich dafür ein, dass sich die Politik mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs der Realschule beschäftigt. 1300 Unterschriften wurden dafür gesammelt. Die Stadtverwaltung lehnt ab: Der Antrag sei nicht zulässig.

 Die Eltern machen sich für den Erhalt der Realschule stark - für die Stadt ist die Lage klar: Es gebe einen Ratsbeschluss, dass die Schule ausläuft.

Die Eltern machen sich für den Erhalt der Realschule stark - für die Stadt ist die Lage klar: Es gebe einen Ratsbeschluss, dass die Schule ausläuft.

Foto: Moll (Archiv)

Die Elternschaft der Realschule setzt sich erneut dafür ein, dass die Schule in Wermelskirchen eine Zukunft hat. Die Schulpflegschaft fordert in einem sogenannten Einwohnerantrag an die Stadtverwaltung, dass sich die Politik mit der Wiederaufnahme des Schulbetriebs auseinandersetzen soll. "Die Elternschaft der Realschule sowie mittlerweile über 1300 Bürger der Stadt Wermelskirchen wünschen, dass der Rat sich nochmals mit der Schullandschaft in Wermelskirchen beschäftigt", schreibt Petra Sorge-Booms, Vorsitzende der Schulpflegschaft.

Ein Einwohnerantrag ist ein Instrument der direkten Demokratie. Mit ihm können Bürger den Stadtrat verpflichten, sich mit einer bestimmten Angelegenheit in einer öffentlichen Sitzung zu befassen. Das versucht jetzt auch die Schulpflegschaft. Sie hatte bereits vor einem Jahr Unterschriften gesammelt, um ein Bürgerbegehren zu starten. Die Listen waren aber in der Fragestellung fehlerhaft.

Es gibt einen gültigen Ratsbeschluss, dass die Realschule ausläuft und keine Schüler mehr aufnehmen darf. Inzwischen plant die Stadtverwaltung, auf dem Gelände an der Rot-Kreuz-Straße nach dem Auslaufen der Realschule einen Neubau für die Sekundarschule zu errichten.

Dass sich die Politik jetzt noch einmal mit der Fortführung der Realschule befassen wird, gilt als ausgeschlossen, zumal die Stadtverwaltung den aktuellen Einwohnerantrag ablehnt - er sei aus mehreren Gründen nicht zulässig, stellt das Haupt- und Personalamt klar. Zum einen hätte der Antrag laut Gemeindeordnung von mindestens 1767 Wermelskirchenern unterschrieben werden müssen - "über 1300" würden nicht ausreichen. Außerdem habe eine stichprobenweise Überprüfung der Unterschriftenliste ergeben, "dass etwa zehn Prozent der Unterschriften nicht zulässig sind, weil es sich entweder um auswärtige Personen handelt oder sowohl Name als auch Unterschrift unleserlich sind".

Das Ziel des Begehrens müsse zudem eindeutig erkennbar sein - das sei hier nicht der Fall. Auf der Unterschriftenliste werde etwa gefragt, ob die Realschule für das kommende Schuljahr wieder Kinder aufnehmen soll, im weiteren Text heiße es dann, dass man die Schulform wieder aufleben lassen möchte oder zumindest das Gespräch über die Schullandschaft aufgenommen werden soll. "Damit ist das Begehren nicht eindeutig, sondern es werden Alternativen genannt", heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung. Da bereits die Zulässigkeit des Einwohnerantrages nicht gegeben sei, erübrige sich eine Prüfung, ob der Antrag begründet sei.

Die Elternschaft ist der Meinung, "dass verantwortungsvolle (Schul-) Politik sich insbesondere dadurch auszeichnet, dass Entscheidungen auch hinterfragt und korrigiert werden dürfen. Dies ist unseres Erachtens erforderlich, da die vorliegenden Schülerzahlen belegen, dass die Schullandschaft in Wermelskirchen nicht den Bedarf abdeckt."

Man hoffe, dass die Stimmen von mehr als 1300 Bürgern genug Gewicht und Bedeutung hätten, dass der Stadtrat "sich zumindest einmal bewusst mit dem Thema der ,fehlenden Mitte" und der Frage auseinandersetzt, warum die Sekundarschule offensichtlich nicht angenommen wird", schreibt die Schulpflegschaftsvorsitzende. Einzelheiten zur Kritik an der Sekundarschule nennt sie in dem Antrag nicht. Laut Stadtverwaltung hat die Realschule in Wermelskirchen keine Zukunft. "Nach Aussage der Bezirksregierung Köln ist die Wiederaufnahme des Schulbetriebs einer Schule, deren Auflösung beschlossen wurde und die über mehrere Schuljahrgänge nicht mehr verfügt, nicht möglich." Denkbar wäre lediglich die Neugründung einer Schule, dazu bedarf es eines Gründungsbeschlusses und vieler weiterer formaler Erfordernisse. Eine Realschul-Neugründung wäre zum Schuljahr 2017/18 faktisch unmöglich, da die Anmeldungen bereits erfolgt seien, teilt die Verwaltung mit.

Der Stadtrat soll am 15. Mai offiziell bestätigen, dass der Einwohnerantrag nicht zulässig ist.

(ser)
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