Wermelskirchen Rechtsanwalt soll andere Person verleumdet haben

Wermelskirchen · Einen Rechtsanwalt auf der Anklagebank sieht das Amtsgericht auch nicht alle Tage. Der Rechtsexperte war angeklagt, eine andere Person verleumdet zu haben.

Er hatte in einem Schreiben an die Polizei, das dem Gericht vorlag, behauptet, ein Mann betreibe einen unangemeldeten Betrieb. Zum Vorwurf befragt, ließ sich der Angeklagte umständlich ausholend ein. Offenbar war er mit seinem Kontrahenten in einen Verkehrsunfall verwickelt gewesen.

In Folge habe er "eigene Ermittlungen" über seinen Unfallgegner angestellt und durch Internetrecherche und Hörensagen erfahren, hieß es in der Sitzung, dass dieser seiner Meinung nach einen "unangemeldeten Betrieb" betreibe. Und diese Informationen habe er der Polizei weitergegeben.

Der Richter widersprach. Er zeigte ein Dokument, aus dem eindeutig hervorging, dass der besagte Betrieb ordnungsgemäß angemeldet ist. Rein formal sei das vielleicht richtig, sagte der Angeklagte. Aber in der Praxis laufe das anders. Sein Kontrahent stelle Gerätschaften in einem Landschaftsschutzgebiet ab.

Das habe er aber nicht der Polizei angezeigt, sondern die Behauptung aufgestellt, der Betrieb sei nicht ordnungsgemäß angemeldet, sagte der Richter. Und das sei schlichtweg unwahr.

"Das nehmen wir mal unter die Kategorie 'unglücklich gelaufen'", fügte der Richter hinzu. Der Staatsanwalt stimmte zu. Gegen eine Zahlung von 500 Euro an eine gemeinnützige Institution wird das Verfahren einzustellen. Der Angeklagte stimmte zu.

(bege)
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