Wermelskirchen Reparatur eines Daches landet vor dem Amtsgericht

Wermelskirchen · Selbstjustiz bleibt Selbstjustiz und ist ein Straftatbestand. Bei allem Verständnis für die Situation eines angeklagten Wermelskircheners verurteilte das Amtsgericht den Mann zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro wegen Unterschlagung. "Ein mildes Urteil", betonte die Richterin: "Der Angeklagte hat kein Einkommen, aber auch keine Vorstrafen. Ich sehe keine kriminelle Energie." Sie räumte aber ein: "Hier stehen heute die gegenseitigen Ansprüche zivilrechtlicher Natur nicht zur Debatte." Damit deutete die Richterin an, dass unter Umständen die Geschichte für den Angeklagten und den betroffenen Zeugen noch nicht zu Ende ist.

Was war passiert? Der Angeklagte lebt gemeinsam mit seiner Partnerin in einem Haus. Nach einem Sturmschaden am Dach mussten sie einen Dachdecker beauftragen, der den Schaden beseitigen sollte. Zuvor hatte eine Versicherung die Regulierung übernommen, das Paar hatte die Summe an den Dachdecker überwiesen.

Während der Reparatur des Daches musste der Dachdecker aus Hagen dann plötzlich Insolvenz anmelden. Die Folge für den Angeklagten: Das Geld der Versicherung war fort, Arbeiten in Höhe von knapp 1000 Euro blieben liegen. Und ein Lastenaufzug blockierte am Haus ein Jahr lang einen Behindertenparkplatz. Der Angeklagte entschied, einen anderen Dachdecker mit den Restarbeiten zu beauftragen und ihn mit dem Lastenaufzug quasi "in Naturalien" zu bezahlen.

"Sie hätten einen Schadensersatzanspruch gegen den insolventen Dachdecker gehabt. Es ist aber nicht in Ordnung, den Aufzug einzutauschen - dafür gibt es keine rechtliche Grundlage", betonte die Richterin. Es hätte zum Beispiel das Zurückbehaltungsrecht bis zur Fertigstellung der Arbeiten bestanden, "man kann nicht diese Abkürzung nehmen", sagte die Richterin.

Während der Rechtsanwalt des Angeklagten von nicht kriminellem Verhalten sprach, das "in die Hose gegangen" und eine zivilrechtliche Angelegenheit sei, konterte die Staatsanwaltschaft: "Das ist Selbstjustiz und ein strafrechtlicher Fall." Der Angeklagte hätte zum Beispiel mit dem Rechtsmittel der Hinterlegung längere Wege gehen müssen, forderte sie.

Der geschädigte Dachdecker und ursprüngliche Besitzer des Lastenaufzuges sagte als Zeuge aus: "Die Restarbeiten waren nicht in der behaupteten Höhe offen. Für mich ist das Verfahren zivilrechtlich nicht abgeschlossen, ich will meinen Aufzug wieder haben."

(sng)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort