Wermelskirchen Rollstuhlfahrerin im Alkoholrausch gewürgt

Wermelskirchen · Der ersten Vorladung des Amtsgerichtes war der 52-jährige Angeklagte nicht nachgekommen. "Ich war krank und saß drei Tage auf der Toilette", entschuldigte er sich. Ein Attest konnte er nicht vorlegen. Aber immerhin war er diesmal erschienen.

Und zwar gleich zusammen mit der Frau, der er übel mitgespielt hatte: Körperverletzung, Bedrohung, Freiheitsberaubung und Beleidigung wies der Vorwurf der Staatsanwältin aus.

Der Angeklagte soll die ungefähr gleichaltrige Frau - sie sitzt im Rollstuhl - am Tattag vor knapp einem Jahr in ihrer Wohnung festgehalten, alle Türen verschlossen und die Frau von hinten gewürgt haben. Dabei soll er sie als "Schlampe, Hure, Drecksau" beschimpft haben. Außerdem soll er ihr eine Tabaksdose an den Kopf geworfen haben und gedroht haben, sie zu erwürgen.

"Ich konnte vier Tage lang nicht mehr richtig schlucken", sagte die Geschädigte. Sie konnte irgendwann mit ihrem Handy die Polizei rufen und erstattete Anzeige. Die Ehefrau des Angeklagten holte den 52-Jährigen aus der Wohnung ab. Der Angeklagte gab alles zu. "Die Anklage stimmt", sagte er. Er könne sich zwar nicht mehr an alles erinnern, weil er alkoholisiert gewesen sei. Aber es werde wohl so gewesen sein. "Es tut mir leid, dass es so gekommen ist", sagte er.

Aber im Prinzip sei er so ein Mensch nicht. Nur, wenn er Alkohol getrunken habe. Dann verliere er schon mal die Kontrolle. "Das letzte Mal ungefähr vor drei Wochen", wusste der Richter. Der Angeklagte nickte. Mittlerweile habe er auch wieder ein gutes Verhältnis zur Geschädigten. "Wir trinken auch schon mal zusammen einen", sagte er. Die Zeugin bestätigte diese Einlassung.

Der Mann war vorbestraft - vor drei Jahren wegen Betrugs. Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zwar zugute, dass er geständig sei, konstatierte aber "ein besonders verwerfliches Vorgehen", weil sein Opfer im Rollstuhl sitze, sich also nicht wehren könne. Sie forderte für alle Einzeltaten zusammen eine Gefängnisstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne, weil er in dieser Hinsicht erstmalig aufgefallen sei.

Das Urteil entsprach diesem Antrag. Der Richter bestimmte eine Bewährungszeit von drei Jahren und als Bewährungsauflage die Teilnahme an einer Suchtberatung. Er ermahnte den Mann eindringlich. Erfülle er diese Bedingungen nicht, werde die Haft vollstreckt. Der Angeklagte nickte zustimmend und verließ zusammen mit der Rollstuhlfahrerin den Gerichtssaal.

(bege)
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