Wermelskirchen Sachbeschädigung im Delirium? Verhandlung vertagt

Wermelskirchen · Der 33-jährige Angeklagte aus Wermelskirchen verstand die Welt nicht mehr: Sein Vermieter hatte gegen ihn eine Strafanzeige wegen Sachbeschädigung der Wohnung gestellt. Die Staatsanwältin warf dem Angeklagten vor, die Wohnungstür aufgebrochen, eine zweite Tür beschädigt, eine Kachel in der Küche zerstört und die Wohnung mit Fäkalien verunreinigt zu haben. Es sei ein Schaden von 734 Euro entstanden.

Der Angeklagte gab zu, das Schloss der Wohnungstür gewaltsam geöffnet zu haben, weil er den Schlüssel verloren hatte. Das sei etwa zwei Wochen vor dem eigentlichen Vorfall passiert, der Anlass der Anzeige war. Er habe damals unter einer schweren Lungenentzündung gelitten. In Folge habe er drei Tage mit mehr als 40 Grad Fieber in der Wohnung gelegen. Das Fieber habe zu einer Art Delirium geführt - teilweise nicht mehr Herr seiner Sinne sei er in der Wohnung herumgetorkelt und immer wieder hingefallen. Ob er dabei die innere Zimmertür beschädigt habe, wisse er nicht. Durch diese Ohnmachtsanfälle habe er Blase und Darm nicht mehr kontrollieren können. Aber die Kachel sei bereits beim Einzug defekt gewesen. Seiner Nachbarin verdanke er sein Leben, denn sie hatte schließlich den Krankenwagen gerufen. Er sei direkt in die Intensivstation eingeliefert worden. Im Krankenhaus habe ihn der Vermieter aufgesucht. Beide hätten sich darauf geeinigt, dass er sofort ausziehe. Die Kaution in Höhe von 600 Euro werde für die Renovierung der Wohnung verwendet. Damit sollten alle Ansprüche des Vermieters abgegolten sein. Und dann habe er plötzlich die Anzeige erhalten.

Die als Zeugin geladene Nachbarin (26), die den Krankenwagen gerufen hatte, bestätigte den aus ihrer Sicht schlechten Gesundheitszustand des Angeklagten und den Zustand der Wohnung. Die beschädigte Kachel sowie den defekten Heißwassererhitzer will sie nicht extra bemerkt haben - weil das Haus eh nicht in einem besonders guten Zustand sei. Der Angeklagte vermutete, dass der Vermieter ihm neben der defekten Kachel auch noch einen defekten Heißwassererhitzer in die Schuhe schieben wollte. Dessen Reparaturkosten waren der Anklage beigefügt.

Dazu äußerte sich der Vermieter nicht, denn er war trotz Ladung nicht erschienen. Er bekam deswegen ein Ordnungsgeld von 150 Euro aufgebrummt. Das wird er schwerlich dem Angeklagten in Rechnung stellen können. Das Amtsgericht vertagte die Verhandlung, um die Aussage des Vermieters zu hören.

(bege)
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