Wermelskirchen Schlägerei auf Kirmes - Gericht stellt Verfahren ein

Wermelskirchen · Keine gute Erinnerung werden sowohl der 25-jährige Angeklagte als auch der 20-jährige Geschädigte an die Frühjahreskirmes 2017 haben. Der 25-Jährige soll damals eine Schlägerei mit dem Geschädigten provoziert haben. Deswegen musste er sich jetzt vor dem Amtsgericht den Vorwurf der Körperverletzung gefallen lassen.

"Wir - mein Freund und ich - hatten etwas getrunken und sind hinter einem Kirmeswagen zu einer Hecke gegangen, um zu pinkeln", sagte der Angeklagte aus. Zwei Mädels hätten dabei neugierig zugesehen. Da habe er eine - zugegeben - unflätige Bemerkung gemacht. In Folge sei der Freund eines der Mädels auf ihn losgegangen, habe ihm die Brille weggeschlagen, sein T-Shirt zerrissen und auf ihn eingeprügelt. Und weil der Angeklagte ohne Brille nur noch alles verschwommen gesehen und sich wehrlos gefühlt habe, habe er einfach um sich geschlagen.

Offensichtlich habe er den Begleiter erwischt - und die beiden seien zu Boden gegangen. "Dabei muss ich ihm eine verpasst haben", sagte der Angeklagte. Aber der andere habe ihn zuerst angegriffen, fügte er hinzu. Der andere erlitt Verletzungen im Gesicht, musste ins Krankenhaus und wurde für eine Woche krank geschrieben. Seine Aussage, konform mit den Aussagen der zwei Mädchen, 18 und 17 Jahre alt, lautete ganz anders: Zu dritt haben sie hinter dem Kirmeswagen gestanden und geraucht. Der Angeklagte sei schwankend auf sie zugegangen und habe eine unflätige Bemerkung gemacht. Die drei wollten gehen, aber der Angeklagte habe ihn an der Schulter festgehalten und ihm einen Schlag verpasst. Und so sei es zu der Schlägerei gekommen, wobei beide Kontrahenten zu Boden gingen. Seine Freundin habe dann versucht, die Kämpfenden zu trennen und dabei das T-Shirt des Angeklagten zerrissen.

Der Freund des Angeklagten, der dabei gewesen war, konnte sich plötzlich an nichts Bedeutendes mehr erinnern, nachdem der Richter ihn ernsthaft ermahnt hatte, das Geschehen wahrheitsgetreu zu schildern. Es entstand der Eindruck, dass er seinen Freund nicht belasten wollte. Richter und Staatsanwältin glaubten den drei Zeugen. Da der Angeklagte noch keine Vorstrafen verübt hatte, machte der Richter den Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 600 Euro einzustellen.

Der 20-Jährige soll den Betrag an den Geschädigten innerhalb von sechs Monaten zahlen. Danach werde das Verfahren endgültig eingestellt. Der Angeklagte und sein Verteidiger erklärten sich damit einverstanden. Zudem entschuldigte sich der Angeklagte bei den jungen Frauen.

(bege)
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