Wermelskirchen Schüttgutlager in Dhünn: Jetzt geht's um den Schadensersatz

Wermelskirchen · Rechtsanwältin der Firma Bähren wirft der Stadt "Untätigkeit" vor: Die Stadtverwaltung reagiere inhaltlich nicht auf Schreiben der Kanzlei.

Der Bauantrag für ein Schüttgutlager in Dhünn ist rechtzeitig eingegangen. Das bestätigte Anfang Februar die Stadtverwaltung auf BM-Anfrage. Seit November 2014 liegt der Stadt auch ein Schreiben der Kanzlei van Aaken & Rau vor, die die Firma Bähren vertritt. Darin wird angekündigt, dass Bähren "zukünftig auf einer Teilfläche des bislang genehmigten Schüttgutlagers" seinen Geschäftsbetrieb weiterzuführen beabsichtige. Seit November 2014 habe die Stadtverwaltung inhaltlich keine Stellung bezogen, kritisiert die Anwaltskanzlei. Zumal von Bähren Schadenersatz verlangen werde, weil die städtische Baugenehmigung rechtswidrig war.

2006 hatte die Stadt eine Baugenehmigung für ein Schüttgutlager erteilt, die so nicht hätte erteilt werden dürfen. Das hat das Verwaltungsgericht Köln festgestellt. In Dhünn wollte Bähren eine Lagerfläche für Baumaterialien herrichten. Doch die Stadt missachtete mit dem Erteilen der Baugenehmigung Abfall-, Wasser- und Landschaftsschutzvorschriften. Durch Anliegerproteste wurde auf die Fehlentscheidung hingewiesen. Kreis und Stadt "heilten" die Panne und schufen Rechtssicherheit, indem die Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen wurde.

Laut Rechtsanwältin Lydia van Aaken ändere dieser Beschluss aber nichts daran, dass die Baugenehmigung weiterhin rechtswidrig sei. "Im Stadtrat wie im Kreistag ist damit nichts als heiße Luft produziert worden", heißt es in ihrer Stellungnahme zu dem Verfahren. Die Anwältin weist auf Widersprüche zwischen Gericht und Aussagen des Technischen Beigeordneten hin. So habe das Gericht Bezug auf mehrere geologische Gutachten aus 2008/2009 genommen, wo minimale Grenzüberschreitungen festgestellt wurden, von der aber "keine Umweltrelevanz, insbesondere aufs Grundwasser" ausgingen.

Umso mehr erstaunt sei sie über die Aussage von Dr. André Benedict Prusa, wonach Ablagerung der Stoffe gegen das Abfallgesetz verstieße. Unzutreffend sei die Behauptung, das Bauvorhaben der Firma Bähren sei viel zu groß ausgefallen und verstieße deshalb gegen Auflagen der Baugenehmigung.

Der Rechtsstreit zwischen Stadt und Bähren wurde dann einvernehmlich beendet. "Die Parteien haben sich darauf geeinigt, die wirksame Baugenehmigung nicht weiter auszuschöpfen, sondern einen neuen Bauantrag zu stellen", schreibt Lydia van Aaken. Wäre es nicht zu dieser einvernehmlichen Regelung gekommen, hätte die Stadt auch diesen Prozess verloren. Zulasten des Steuerzahlers.

Derzeit stellt das Anwaltsbüro den Umfang des entstandenen Schadens für die Firma Bähren auf. "Wir haben viele ungeklärte Fragen. Bei der Stadt scheint es keinen weiteren Klärungsbedarf zu geben", so die Anwältin. "Der Stadt sollte daran gelegen sein, sich mit unserem Mandanten auch hinsichtlich des zu gewährenden Schadenersatzes gütlich zu einigen. In Untätigkeit zu verfallen, ist selten eine gute Idee", so van Aaken im Schreiben an die Stadt, das der Redaktion vorliegt. Sie schlägt eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung vor, alle Fragen "einer vernünftigen und sachgerechten Lösung" zuzuführen.

(RP)
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