Wermelskirchen Schüttgutlager - Stadt wird von Naturschützern verklagt

Wermelskirchen · Die Baugenehmigung der Stadt Wermelskirchen für die Schüttgut-Lagerfläche in Dhünn bleibt nicht ohne Folgen.

Die Staatsanwaltschaft Köln hat wegen möglichem unerlaubten Umgang mit Abfällen die Ermittlungen aufgenommen; die Naturschutzverbände bereiten laut Dietmar Jaeckel von der Wermelskirchener Schutzgemeinschaft für Landschaft, Umwelt und Natur (WSN) eine Untätigkeitsklage gegen die Stadt Wermelskirchen vor. Der Vorsitzende in einem Brief an die Kreistagsmitglieder: "In der Sache sind Umweltinformationen vorenthalten und die Kommunikation seit Langem verschleppt worden." Im Kreistag wird am Donnerstag der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Landschaftsplan beschlossen.

Die Stadt Wermelskirchen hatte 2006 eine Baugenehmigung für Schüttgutlager und Wallaufschüttungen erteilt. Damit aber missachtete sie — nach Ansicht der Politiker wissentlich — Abfall-, Wasser- und Landschaftsschutzvorschriften. Zudem verstieß der Pächter dieser Flächen gegen Auflagen und lagerte gefährliche Stoffe. Gegen Ordnungsverfügungen wehrte er sich erfolgreich. Zurücknehmen kann die Stadt die Baugenehmigung nicht — sie fürchtet Regressforderungen. Deshalb hatte der Stadtrat im Oktober mit Mehrheit beschlossen, den Landschaftsplan zu ändern. Damit wäre die Gewerbefläche offiziell abgesegnet — indem sie aus dem Landschaftsplan "Große Dhünn-Talsperre" herausgenommen wird.

Die WSN kritisiert laut Jaeckel, dass die Stadtverwaltung einen "schweren Fall von Umweltverschmutzung formal heilen" wolle, um so finanzielle Risiken für die Stadt zu umgehen. Die "großen Mengen illegal deponierten Schüttgutes mit stark wassergefährdenden Verunreinigungen soll darüber hinaus im Einzugsbereich der Trinkwassersperre verbleiben".

Die WSN appelliert an den Kreistag, diese "heikle Angelegenheit (..) nicht der formalen Heilung des Landschaftsplans im beschleunigten Verfahren zuzustimmen". Die nachhaltige Beseitigung von Umweltrisiken müsse im Mittelpunkt der Debatte stehen — "und dies nach Offenlegung und Erhebung aller relevanten Informationen".

(RP)
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