Wermelskirchen Sozialstunden für Drogenhandel auf dem Schulhof des Berufskollegs

Wermelskirchen · Handel mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen: Ein 19-Jähriger muss jetzt 60 Sozialstunden ableisten. Er steht ein Jahr unter Betreuung des Jugendamtes.

Viel Glück hatte ein 19-jähriger Radevormwalder, am Amtsgericht in Wipperfürth auf einen gnädig gestimmten Richter zu stoßen. Der verurteilte den jungen Mann, der nach dem Besuch des Berufskollegs in Wermelskirchen arbeitslos ist, wegen Handels mit Betäubungsmitteln in mehreren Fällen zu 60 Sozialstunden. So glimpflich kam er davon, weil der Richter Jugendstrafrecht anwendete, denn einen Teil der ihm zur Last gelegten Taten hatte der Rader schon 2015 und davor begangen, als er noch nicht volljährig war. Damals habe er selbst regelmäßig Cannabis geraucht - zehn Gramm pro Woche. Die Drogen habe er sich in Wuppertal besorgt, manchmal auch für "Kollegen" ein paar Gramm mitgebracht und es ihnen zum Einkaufspreis von zehn Euro pro Gramm überlassen, sagte er.

Offen blieb letztlich, wie der Jugendliche, damals noch Schüler, seinen intensiven Drogenkonsum finanziert hatte. Manchmal habe er an Spielautomaten Geld gewonnen. Ansonsten habe er keine großen Ausgaben gehabt, da er bis heute noch bei den Eltern wohnt. 2016 war er auf dem Schulhof des Berufskollegs in Wermelskirchen mit zehn Gramm Haschisch erwischt worden. Außerdem fanden die Polizisten damals bei ihm 180 Euro in bar. Der Verdacht lag nahe, dass dieses Geld aus Drogengeschäften stammte, die er an der Schule gemacht hatte. Zu beweisen war das jetzt im Strafverfahren allerdings nicht.

Bei einer Hausdurchsuchung waren Polizisten Monate später ebenfalls fündig geworden: In seinem Zimmer im Elternhaus hatte der Schüler Marihuana und Cannabispflanzen gebunkert. Inzwischen habe er aber mit Drogen nichts mehr am Hut, konsumiere auch selbst nicht mehr, beteuerte der 19-Jährige.

Eine Mitarbeiterin des Jugendamtes sah das allerdings kritisch: Sein Name werde in Radevormwald im Zusammenhang mit dem Verkauf von Betäubungsmitteln an Kinder und Jugendliche genannt, sagte sie im Prozess. Immerhin habe sich der 19-Jährige inzwischen bemüht, einen Ausbildungsplatz zu finden, den er voraussichtlich im Sommer antreten könne. "Vielleicht ist ihm ja bewusst geworden, dass das die bessere Alternative zu einer Karriere als Drogengangster ist."

Bis zum Beginn der Ausbildung muss der Mann nun erst einmal seine 60 Sozialstunden ableisten. Ein Jahr lang steht er ab unter Betreuung des Jugendamtes, dessen Weisungen er zu folgen hat. "Das Urteil sollten Sie als Warnschuss sehen - und die Betreuung als Chance, endlich auf den richtigen Weg zu finden", sagte der Richter.

(RP)
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